Unter der Überschrift „Musik in der Kirche“ gibt uns unsere Führerin, Mrs. Eddy, im Handbuch Der Mutterkirche nur eine Satzung; sie hat den Titel: „Solosänger und Organist.“ Die ersten beiden Sätze lauten: „Die Musik in Der Mutterkirche soll nicht opernhaft sein, sondern einen angemessenen religiösen Charakter tragen und den Ansprüchen genügen, die man an anerkannt gute Musik stellt. Sie soll in würdevoller und passender Weise zur Ausführung kommen.“Kirchenhandbuch, Art. XIX Abschn. 1; Diese anschaulichen Richtlinien helfen dem Musiker, seine künstlerischen Fähigkeiten zu einer Vollkommenheit zu entwickeln, die den ganzen Gottesdienst bereichert und erhebt.
Die im Anhang zum Kirchenhandbuch niedergelegte „Gegenwärtige Ordnung der Gottesdienste in Der Mutterkirche und den Zweigkirchen“ (s. Seite 120–126) sieht Orgel oder Klaviermusik zu Beginn und am Ende des Gottesdienstes vor, wo dies möglich ist. Zum Sonntagsgottesdienst gehören normalerweise ein Vorspiel, drei Lieder, ein Sologesang, die Musik während der Kollekte und ein Nachspiel.
Das Orgelvorspiel bereitet den Gedanken der Gemeinde auf die geistigen Gaben vor, die ihr während der nachfolgenden Stunde geboten werden. Es bildet den Hintergrund für das liebevolle Walten der Ordner. Es sollte inspirieren und erheben.
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