Wie sehen wir das Handbuch Der Mutterkirche? Als ein Buch mit Vorschriften? Ein Buch, das befreit? Oder als eine dynamische, fürsorgliche Quelle des Schutzes für die Kirche und das einzelne Mitglied?
Wegen der lebenswichtigen Rolle, die das Kirchenhandbuch spielt, indem es Schutz und Führung gewährt, haben die Christlichen Wissenschafter allen Grund, seiner Autorin Mary Baker Eddy dankbar zu sein.
Das Kirchenhandbuch legt die Struktur für die Leitung der Kirche fest, die der Sache der Christlichen WissenschaftChristian Science (kr'istjən s'aiəns) Zusammenhalt gibt und ihre Tätigkeiten schützt. Aber es enthält auch Bestimmungen für die Verwaltung der Kirche und Richtlinien, die dem einzelnen Mitglied helfen, seinen geistigen Fortschritt, seine Moral und Ethik aufrechtzuerhalten. Je gebeterfüllter man die Seiten des Kirchenhandbuchs studiert, um so klarer erkennt man seine tiefe Bedeutung — und diese tiefe geistige Bedeutung ist das eigentlich Wichtige.
Um das Kirchenhandbuch in seinem wahren Licht zu sehen, ist es hilfreich, (1) die Aufmerksamkeit auf den geistigen Sinn zu lenken, der seinen Bestimmungen zugrunde liegt und sie durchdringt, und (2) auf die Absicht unserer Führerin.
Wenn wir seine Regeln und Satzungen im Licht dieser wesentlichen Gesichtspunkte betrachten, erkennen wir klar die geistige Integrität des Kirchenhandbuchs. Unsere Führerin, Mrs. Eddy, sagt über seine Bestimmungen: „Sie wurden von einer Macht veranlaßt, die man nicht sein eigen nennen kann ... “ Vermischte Schriften, S. 148. Dadurch, daß wir seine geistige Integrität erkennen, erfassen wir seine gegenwärtige Notwendigkeit und seinen gegenwärtigen Wert sowie seine unumstößliche Fortdauer.
Ein ausgezeichnetes Beispiel für die geistige Bedeutung, die die Bestimmungen des Kirchenhandbuchs durchdringt, finden wir in Artikel VIII Abschnitt 11, der auszugsweise lautet: „Ein Mitglied dieser Kirche darf keine Schriften der Christlichen Wissenschaft kaufen, verkaufen oder verteilen, die in ihrer Darlegung des göttlichen Prinzips und der göttlichen Regeln sowie der Demonstration der Christlichen Wissenschaft nicht richtig sind.“ Handbuch Der Mutterkirche, Art. VIII Abschn. 11.
Zunächst mag eine solche Bestimmung als übertriebene Einschränkung erscheinen. Aber wenn wir uns nach dem Beweggrund und der Absicht fragen, die ihr zugrunde liegen, sehen wir ein, daß diese Regel den Christlichen Wissenschafter dafür verantwortlich macht, selbst sicherzustellen, daß das, was er über die Christliche Wissenschaft liest, unverfälscht ist. Das ist eine weise, liebevolle und notwendige Führung für diejenigen, die den Wunsch haben, die heilenden und erlösenden Wirkungen zu erleben, zu denen die Christliche Wissenschaft fähig ist. Angesichts der ungemein zahlreichen religiösen, philosophischen, psychologischen, manipulativen und okkulten Systeme unserer Zeit hat diese dem Schutz dienende Bestimmung des Kirchenhandbuchs für jeden große gegenwärtige Bedeutung, der den wahren Christus, Gottes offenbarte Idee, finden und die erlösende Macht der Wahrheit demonstrieren möchte.
Da das Kirchenhandbuch die organisatorische Struktur der Kirche festlegt und auf diese Weise sowohl die Integrität dieser Einrichtung als auch den geistigen Fortschritt des einzelnen schützt, wurde es schon immer von Gegnern als Zielscheibe benutzt, die den Fortschritt der Christlichen Wissenschaft hindern und das Lebenswerk ihrer Entdeckerin und Gründerin zunichte machen wollten. Zur Zeit konzentrieren sich solche Angriffe auf Mrs. Eddys Absicht in bezug auf die Fortdauer des Kirchenhandbuchs und der Kirche. Insbesondere wird die unbegründete Behauptung vorgebracht, sie habe beabsichtigt, daß die im Kirchenhandbuch festgelegten hauptsächlichen Entscheidungsfunktionen des Vorstandes der Christlichen Wissenschaft nach ihrem Tode aufgehoben würden.
Solche Behauptungen stellen die historischen Begebenheiten falsch dar. Sie unterschlagen die Tatsache, daß die Gründerin der Christlichen Wissenschaft mehr als dreißig Jahre mit einem Höchstmaß an Selbstaufopferung und Weisheit daran arbeitete, die einheitliche Struktur ihrer Kirche zu vervollkommnen und ihre Fortdauer für alle zukünftigen Zeiten zu sichern. Wenn bestimmte Äußerungen Mrs. Eddys aus dem Kontext, in dem sie geschrieben wurden, herausgerissen und ohne ein Verständnis für die Zusammenhänge, in denen sie gemacht wurden, zitiert werden, ist es möglich, durch eine falsche Darstellung den Eindruck zu erwecken, daß Mrs. Eddy das genaue Gegenteil von dem sagte, was sie tatsächlich über die bleibende Notwendigkeit von Kirchenorganisation und gemeinsamem Handeln sagte — und zwar unmißverständlich, endgültig und wiederholt. Dennoch ist es aufgrund der geschichtlichen Belege unmöglich, ihre Absicht mißzuverstehen.
Die Argumente, die gegenwärtig vorgebracht werden, sind eine Wiederholung von Angriffen, die bereits vor fünfundsechzig Jahren vorgetragen wurden — und sich längst als unglaubwürdig erwiesen haben, durch eine wachsende Zahl historischer Belege für die Absicht unserer Führerin, durch die beständige Dokumentation langer tatsächlicher Kirchenpraxis und durch formelle Gerichtsentscheide.
Die überwältigenden Beweise sprechen dafür, daß Mrs. Eddy das Kirchenhandbuch dazu bestimmte, die grundlegende Struktur ihrer Kirche in der Form zu erhalten, in der sie sie kannte. Dies geht aus einem Brief hervor, den sie 1903 an den Vorstand der Christlichen Wissenschaft schickte, mit der Bitte, ihn in das Kirchenarchiv aufzunehmen. In ihm heißt es: „Geben Sie niemals die Satzungen noch die christlich-wissenschaftliche Verwaltung Der Mutterkirche auf. Das Wort Gottes und meine Anweisungen in den Satzungen haben Sie bisher geleitet und werden Sie auch weiterhin sicher führen, wenn ich nicht mehr persönlich bei Ihnen bin. Die Lehren des Paulus sind heute ebenso hilfreich wie zu seiner Zeit.
Das gegenwärtige und zukünftige Gedeihen der Bewegung der Christlichen Wissenschaft beruht in hohem Maße auf den Satzungen und der Verwaltung, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter‘ in Boston. Keiner weiß besser als ich, wie wichtig es ist, daß die einmütige Gesinnung dieser Kirche im Befolgen ihrer gegenwärtigen Satzungen unerschütterlich bleibt.“ Die Fortdauer Der Mutterkirche und ihres Handbuches (Boston: The Christian Science Publishing Society, 1979), S. 11.
Daraus geht klar hervor, daß Mrs. Eddy erwartete, daß die Kirche auch ohne ihre persönliche Gegenwart weiterbestehen würde; daß sie erwartete, daß die im Kirchenhandbuch festgelegten Satzungen (die Struktur der Kirche eingeschlossen) in Kraft bleiben würden; daß sie erwartete, daß der Vorstand der Christlichen Wissenschaft die bestehenden organisatorischen Verhältnisse und die im Kirchenhandbuch vorgesehenen Tätigkeiten der Bewegung so aufrechterhalten würde, wie sie diese im Kirchenhandbuch strukturiert hatte, und daß sie die Satzungen als hilfreiche Richtlinien betrachtete, die der Vorstand bei der Verwaltung der Kirche brauchen würde.
Einige Zeit später, im Jahre 1909, bekräftigte sie nachdrücklich ihre Überzeugung, daß eine Organisation für eine religiöse Bewegung von bedeutenderer Größe notwendig sei und daß die Sache der Christlichen Wissenschaft ohne eine Organisation schutzlos sei. Siehe ebd., S. 5.
Aus diesen Beispielen und aus zahlreichen anderen Beweisen, die zu umfassend sind, um hier erwähnt zu werden, geht klar hervor, daß die Gründerin und Führerin der Christlichen Wissenschaft erwartete, daß das Verhältnis Der Mutterkirche zu ihren Zweigen beständig in der Form fortdauern würde, in der es vor ihrem Tode bestand. Es ist außerdem klar, daß sie dem Vorstand nicht nur die Verpflichtung, sondern auch die Befugnis übertrug, die im Kirchenhandbuch festgelegten Tätigkeiten weiterzuführen und die einheitliche Struktur der Kirche für immer aufrechtzuerhalten. Die von einigen Gegnern vorgebrachte Ansicht, daß es die Aufgabe des Kirchenhandbuchs sei, als Instrument für die Beseitigung der organisatorischen Struktur zu dienen, die durch seine eigenen Bestimmungen geschaffen wurde, ist einfach eine List, die das Ziel hat, die von Mrs. Eddy gegründete Bewegung niederzureißen.
Für gesinnungstreue Christliche Wissenschafter entscheidet der klare Nachweis von der ausdrücklichen Absicht ihrer Führerin jede Frage über das Fortbestehen der Kirche und die Rolle ihres Vorstands. Es ist jedoch interessant, daß diese Position durch legale Anwendung, durch Präzedenzfälle und Gerichtsentscheide geprüft und bestätigt wurde. In einem Urteil aus dem Jahre 1921, das praktisch eine Bestätigung des Kirchenhandbuchs darstellt, machte der vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofes von Massachusetts folgende grundlegende Feststellung: „Jedes Dokument muß, obgleich es nicht aufgrund von Beweisstücken abgewandelt oder eingeschränkt werden kann, die nicht zur Sache gehören, mit Blick auf alle wichtigen Umstände interpretiert werden, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung Bezug auf die Beteiligten haben, und zwar im Lichte der zur Sache gehörigen Tatsachen, die denen, die es unterzeichneten, bekannt waren, und in einer Weise, die dem Hauptziel Rechnung trägt, das durch das Dokument erreicht werden soll.“ Indem er diese Regel auf Treuhandurkunden anwandte (da der Fall dies erforderte), legte er dar, daß derartige Urkunden „so ausgelegt werden müssen, daß der Absicht der Gründerin des Treuhandvermögens, so wie sie — unter Berücksichtigung aller dazugehörigen Tatsachen — aus dem Wortlaut solcher Urkunden hervorgeht, Rechnung getragen wird; es sei denn, dies stünde im Widerspruch zu einer gesetzlichen Regelung, oder liefe dem Sinn der Urkunde zuwider“ Norman Beasley, The Continuing Spirit (New York: Duell, Sloan and Pearce, 1956), S. 359. (Hervorhebungen vom Verfasser).
Diese Punkte wurden 1924 in einer weiteren wichtigen Entscheidung durch denselben Gerichtshof noch einmal ausdrücklich bestätigt mit dem Ergebnis, daß die Gültigkeit des Kirchenhandbuchs und die dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft darin verliehenen Vollmachten aufrechterhalten wurden.
Diese Bestätigungen seitens des Gesetzes und Gerichtes sind von großer Bedeutung. Dennoch sind es der geistige Ursprung und die geistige Integrität des Kirchenhandbuchs, die ihm in den Augen des Christlichen Wissenschafters seine eigentliche Autorität verleihen. Wie aus Mrs. Eddys eigenen Worten und aus den geschichtlichen Unterlagen klar hervorgeht, wurden die Bestimmungen des Kirchenhandbuchs durch von Liebe getragenes Gebet und die Mühen einer selbstlosen Führerin ausgearbeitet, die für ihre Kirche in zärtlicher Weise Sorge trug. Siehe Verm., S. 148; außerdem Robert Peel, Mary Baker Eddy: The Years of Authority (New York: Holt, Rinehart and Winston, 1977), S. 88–93, 236, 318. Diese Bestimmungen kamen durch göttliche Führung; sie stellen ihre inspirierten Schritte dar, um die Fortdauer, die einheitliche Struktur und die organisatorische Stärke ihrer Sache zu sichern — ein Zusammenhalt, der für den Schutz dieser Bewegung und für die Erfüllung ihrer weltweiten Aufgabe notwendig ist.
In einer Zeit, in der die Verwendung einleuchtender, aber irreführender „dokumentarischer Belege“ gewisse Extreme erreicht zu haben scheint, tun wir gut daran, die zeitlose Lehre zu beachten, die in dem Bericht über Nehemias Wiederaufbau der Mauern von Jerusalem liegt. Die Strategie seiner Gegner bestand in dem Versuch, ihn dazu zu überreden, sein eigenes Werk zunichte zu machen und so zum Werkzeug seines eigenen Verderbens zu werden — ein Ziel, das sie durch Irreführung, Schmeicheleien, Halbwahrheiten und mit den Waffen der Furcht zu erreichen gedachten. Siehe Neh., Kap. 4–6. Es gibt heute wie auch in der bisherigen Geschichte der Christlichen Wissenschaft genügend Beweise dafür, daß Gegner sich darum bemühen, die Christlichen Wissenschafter selbst dazu zu überreden, die Sache der Wahrheit, zu der sie unerschütterlich gestanden haben, zu schwächen oder niederzureißen. Es ist jetzt an der Zeit, die Warnung des Meisters Christus Jesus zu beachten, die Schliche des Bösen zu meiden, die, wenn es möglich wäre, den Unachtsamen täuschen würden.