Skip to main content Skip to search Skip to header Skip to footer

Anzeigen

Aus der Dezember 1922-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Kopfsteuer:— Die in Artikel VIII, Abschnitt 13, des Kirchenhandbuchs vorgesehene Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutter-Kirche ist am 1. Juni fällig, kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit des Jahres entrichtet werden. Die Kopfsteuer der im November aufgenommenen Mitglieder wird vom vorhergehenden Juni, das heißt, vom Anfang des Kirchenjahres an, berechnet. Übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos notwendigen Betrag, und vermerkt der Sender nichts Gegenteiliges, so wird ihm dieser Überschuß für das laufende Jahr gutgeschrieben.

Beiträge für die „Christian Science Benevolent Association,“ sowie für den Allgemeinen Fonds und den Fonds für Grundeigentum Der Mutter-Kirche sind willkommen.

Man richte die Zahlungen gefälligst an: Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.

Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen

Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.

Wenn Sie mehr Inhalte wie diese erforschen möchten, können Sie sich für wöchentliche Herold-Nachrichten anmelden. Sie erhalten Artikel, Audioaufnahmen und Ankündigungen direkt per WhatsApp oder E-Mail. 

Anmelden

Mehr aus dieser Ausgabe / Dezember 1922

  

Die Mission des Herolds

„... die allumfassende Wirksamkeit und Verfügbarkeit der Wahrheit zu verkünden ...“

                                                                                                                            Mary Baker Eddy

Nähere Informationen über den Herold und seine Mission.