Alle Christlichen Wissenschafter wissen, daß sie die Christliche Wissenschaft nur dann völlig demonstrieren können, wenn sie jeden von ihrer geliebten Führerin, Mary Baker Eddy, anempfohlenen Rat befolgen; denn auf diese Weise sind sie Gott gehorsam, der Mrs. Eddy ihre Worte eingegeben hat. Wer nur teilweise gehorsam ist, wird die Wahrheit nur teilweise demonstrieren. Oft hindert einen sogar ein geringer Mangel an Gehorsam, vollständige Heilung zu erlangen. Es sollten daher alle bestrebt sein, jeden Rat in den Schriften unserer Führerin zu befolgen und so die Christliche Wissenschaft beständig zu leben. In Artikel VIII, Abschnitt 14 des Handbuchs Der Mutter-Kirche sagt Mrs. Eddy: „Es soll das Vorrecht und die Pflicht eines jeden Mitglieds sein, sofern es seine Mittel erlauben, auf die Zeitschriften zu abonnieren, die die Organe dieser Kirche sind”. Wenn alle sich vergegenwärtigen könnten, daß das Verständnis von Wahrheit, das das Lesen der Zeitschriften bewirkt, eine Annahme von Mangel heilen würde, dann würden sie um so eher einsehen, daß sie auf diese Schriften nicht gut verzichten können.
„Das Vorrecht und die Pflicht eines jeden Mitglieds”! Wie kann denn ein Mitglied Der Mutter-Kirche oder irgend einer Zweig-Kirche erwarten, durch die Christliche Wissenschaft Hilfe zu erlangen und sie selbst so zu beweisen, wie er es gerne möchte, wenn er sein Vorrecht vernachlässigt oder seine Pflicht umgeht? Hat er ein Recht, sich einen Christlichen Wissenschafter zu nennen, wenn er den Regeln und Satzungen Der Mutter-Kirche nicht gehorcht? Die Bewerbung, die man unterzeichnet, wenn man Mitglied Der Mutter-Kirche werden will, hebt besonders hervor: Jemand, der „sich völlig zu den Glaubenssätzen und Vorschriften Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Mass., bekennen kann, darf als Mitglied aufgenommen werden”. Bekennt sich aber einer völlig zu den im Handbuch enthaltenen Regeln Der Mutter-Kirche, wenn er sie nicht in dem Maße seines Verständnisses befolgt? Statt des Wortes „Vorrecht” gebrauchen wir auch das Fremdwort „Privileg”, das aus zwei lateinischen Wörtern zusammengesetzt ist, die „privat” und „Gesetz” bedeuten. Der Sprachgelehrte Webster legt das Wort „Privileg” aus als „Ein Recht oder ein Entbundensein, das als besondere Wohltat, als besonderer Vorteil oder als besondere Vergünstigung verliehen wird”. Demnach wird also das Vorrecht zu einem Gesetz, daß jedes Mitglied unserer Kirche die Zeitschriften regelmäßig vom Verlagshaus beziehen soll. Da dieses Gesetz ein Vorrecht ist, wird es — wie wir eben gesehen haben — „als besonderer Vorteil” verliehen. Daß uns Gelegenheit geboten ist, diese Zeitschriften zu lesen, um von der darin enthaltenen Wahrheit Hilfe und Heilung zu erlangen, ist einer der denkbar größten Vorteile. Wer auch unsere Zeitschriften gelesen hat, wird bezeugen, welche Hilfe ihm dieses Lesen gebracht hat, und er wird bestätigen, wie sehr er dieses Vorrecht schätzt.
Duty, das englische Wort für „Pflicht” ) Eigentlich: Pflege, Dienst, Obliegenheit, Sollen.), stammt von dem altfranzösischen Wort deü, das „schulden” bedeutet; und von einer unter seinen verschiedenen Auslegungen wird es bezeichnet als „das den Eltern oder Höherstehenden schuldige Betragen, wie es in Gehorsam oder Unterwerfung zum Ausdruck kommt; ... das, was man aus sittlicher Verpflichtung tun muß”. Die Satzung bedeutet also, daß das regelmäßige Beziehen unserer Zeitschriften das den „Höherstehenden schuldige Betragen” ist, — das Betragen also, das wir unserem höchsten Begriff von Recht schulden, wie es im Gehorsam gegen die vom göttlichen Gemüt, Gott, eingegebenen Satzungen zum Ausdruck kommt. Wir sehen also, daß wir „aus sittlicher Verpflichtung” unsere Zeitschriften regelmäßig beziehen müssen.
Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen
Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.