Von den Direktoren
Kircheneinweihung
Die christlich-wissenschaftlichen Kirchengebäude in der ganzen Welt sind in der von unserer Führerin gutgeheißenen Weise dem Dienste Gottes geweiht. Sie werden nicht zu Versammlungen weltlicher Art benützt. Es ist allgemein bekannt, daß eine christlich-wissenschaftliche Kirche bei der Einweihung,—d.h. wenn sie öffentlich Gott geweiht wird—, ganz schuldenfrei ist. Dieser allgemeine Brauch unserer Kirchen entspricht einer im Sentinel vom 14. Oktober 1905 veröffentlichten Ermahnung der Mrs. Eddy.
Es ist angebracht, daß man den Anlaß einer förmlichen Einweihung nicht achtlos vorübergehen lasse; doch ist es weder notwendig noch wünschenswert, daß ihretwegen ein besonderer Gottesdienst stattfinde. Unser Kirchenhandbuch und unser Vierteljahrsheft enthalten alles, was zu jedem Sonntagsgottesdienste gebraucht wird, und das Handbuch sieht auf Seite 120 vor, daß alle für irgend einen geeigneten Zweck erforderlichen Bemerkungen vorgelesen werden können. An dem Sonntag, an dem eine Kirche eingeweiht werden soll, braucht der regelmäßige Gottesdienst nicht geändert zu werden; aber unter der Überschrift: „Notwendige Bekanntmachungen” (Handbuch, S. 120) kann eine geeignete Schilderung der Geschichte der Kirche von ihrer Organisation bis zu ihrer Einweihung verlesen werden.
Die Ankündigung der Einweihung der Kirche sollte vor oder nach dem Verlesen dieser Schilderung gemacht werden, und sie kann eine Stelle aus den Schriften unserer Führerin enthalten, wie z.B.: „Diese Kirche wird hiermit eingeweiht, in dem aufrichtigen Glauben nicht an den unbekannten Gott, sondern an den, den recht zu erkennen, ewiges Leben ist‘” (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 193). Auch jeder andere passende Wortlaut kann gebraucht werden. Die soeben erwähnte Stelle, die nur als Beispiel dienen soll, braucht nicht von jedermann benützt zu werden.
Eine Grundsteinlegung soll ebensowenig wie eine Einweihung eine Schaustellung sein. Die Erfahrung hat gezeigt, daß zur Vermeidung des Erregens unangebrachten Aufsehens oder der Ansammlung einer Menschenmenge die Grundsteinlegung in Anwesenheit nur einiger Kirchenbeamten und -arbeiter und der nötigen Handwerker auf sehr einfache Art in früher Morgenstunde gefeiert werden kann. Ein solches Verfahren entspricht dem Wunsche der Mrs. Eddy, wie die Satzung in Artikel XVII, Abschnitt 3 des Kirchenhandbuchs zeigt, wo wir lesen: „Grundsteinlegung. Abschn. 3. Keine große Versammlung von Menschen und kein Gepränge ist bei der Grundsteinlegung einer Church of Christ, Scientist, erlaubt. Die Feierlichkeit sei andachtsvoll. Es sollte keine besondere Kelle gebraucht werden. (Siehe Wissenschaft und Gesundheit, Seite 140.)”
Bemerkung
Manuskripte, deren Veröffentlichung im Journal, Sentinel, Herold und Héraut gewünscht wird, ganz gletch, ob es sich um Aufsätze, Gedichte oder Zeugnisse handelt, und Briefe, die sich hierauf beziehen, sollten nicht an Einzelpersonen gerichtet werden sondern an Editorial Department, The Christian Science Publishing Society, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Balkonbild der Mary Baker Eddy
Die Verlagsgesellschaft hat das unter dem Namen „Balkonbild” bekannte Bild der Mary Baker Eddy erworben und kann Bestellungen zu den unten angegebenen Preisen entgegennehmen. Die Aufnahme wurde am 29. Juni 1903 gemacht, als unsere Führerin an die zu Pleasant View versammelten Schüler eine Ansprache hielt, und das Bild gilt als vortreffliche, getreue Wiedergabe.
Nr. 111 K—10×15 cm (Kode-Wort ACUID)—Sepiadruck, aufgezogen, mit oder ohne Umschlag; $1.00.
Nr. 112 K—12¾×17¾ cm (Kode-Wort ACUIE)—Sepiadruck, aufgezogen, mit oder ohne Umschlag; $1.50.
Nr. 113 K—17¾×23 cm (Kode-Wort ACUNI)—Sepiadruck, aufgezogen, mit oder ohne Umschlag; $2.00.
Nr. 116 K—50×75 cm (Kode-Wort ACUOI)—Sepiadruck, auf starken Karton aufgezogen, $15.00.
Lesezimmer-Rabatt 40 Prozent.
