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Aus der Mai 1927-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die christlich-wissenschaftlichen Kirchengebäude in der ganzen Welt sind in der von unserer Führerin gutgeheißenen Weise dem Dienste Gottes geweiht. Sie werden nicht zu Versammlungen weltlicher Art benützt. Es ist allgemein bekannt, daß eine christlich-wissenschaftliche Kirche bei der Einweihung,—d.h. wenn sie öffentlich Gott geweiht wird—, ganz schuldenfrei ist. Dieser allgemeine Brauch unserer Kirchen entspricht einer im Sentinel vom 14. Oktober 1905 veröffentlichten Ermahnung der Mrs. Eddy.

Es ist angebracht, daß man den Anlaß einer förmlichen Einweihung nicht achtlos vorübergehen lasse; doch ist es weder notwendig noch wünschenswert, daß ihretwegen ein besonderer Gottesdienst stattfinde. Unser Kirchenhandbuch und unser Vierteljahrsheft enthalten alles, was zu jedem Sonntagsgottesdienste gebraucht wird, und das Handbuch sieht auf Seite 120 vor, daß alle für irgend einen geeigneten Zweck erforderlichen Bemerkungen vorgelesen werden können. An dem Sonntag, an dem eine Kirche eingeweiht werden soll, braucht der regelmäßige Gottesdienst nicht geändert zu werden; aber unter der Überschrift: „Notwendige Bekanntmachungen” (Handbuch, S. 120) kann eine geeignete Schilderung der Geschichte der Kirche von ihrer Organisation bis zu ihrer Einweihung verlesen werden.

Die Ankündigung der Einweihung der Kirche sollte vor oder nach dem Verlesen dieser Schilderung gemacht werden, und sie kann eine Stelle aus den Schriften unserer Führerin enthalten, wie z.B.: „Diese Kirche wird hiermit eingeweiht, in dem aufrichtigen Glauben nicht an den unbekannten Gott, sondern an den, den recht zu erkennen, ewiges Leben ist‘” (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 193). Auch jeder andere passende Wortlaut kann gebraucht werden. Die soeben erwähnte Stelle, die nur als Beispiel dienen soll, braucht nicht von jedermann benützt zu werden.

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