Um die ständig anwachsende Arbeit des Schatzmeisteramtes besser bewältigen zu können, werden diejenigen Mitglieder, die ihre jährliche Kopfsteuer im Mai, Juni und Juli zu entrichten pflegen, gebeten, statt dessen ihre Einzahlungen während des dem Fälligkeitstage dieser Steuer (1. Mai) folgenden Halbjahres Oktober-März gefälligst machen zu wollen.