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Unser Bürgerrecht geltend machen

Aus der August 1927-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Wer in einem fremden Lande reist, kann vielen Beleidigungen ausgesetzt werden. Er kann von Räubern überfallen werden, die ihn seiner Habe berauben möchten, er kann mit Gefängnis bedroht werden oder sogar in Lebensgefahr geraten. Unter allen diesen Umständen steht ihm ein Hilfsmittel zur Verfügung, dessen Wirksamkeit in der ganzen Welt anerkannt ist, nämlich Geltendmachung seines Bürgerrechts und Anrufung des Schutzes der Regierung, der er untersteht, und er kann, wenn seine Sache gerecht ist, sicher sein, daß jedes Mittel jener Regierung in dem notwendig erscheinenden Maße angewandt wird, um ihm den Genuß seiner Rechte zu gewährleisten. Dabei ist es gleichgültig, ob er hohen oder niederen Ranges ist,—sein Bürgerrecht bleibt in jedem Falle das gleiche. Ja, häufig braucht er weiter nichts zu tun als nur die Tatsache jenes Bürgerrechts zu erklären, um vollen Schutz vor dem, was ihn bedroht, zu erlangen. Die Gefahr wird angesichts der Erkenntnis, daß er seine Rechte kennt und beabsichtigt, darauf zu bestehen, verschwinden.

Wir alle reisen der Annahme nach in einem fremden Lande. Aber Mrs. Eddy hat sowohl unsern Stand als auch unser Ziel auf Seite 254 des christlich-wissenschaftlichen Lehrbuchs, „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift”, mit folgenden ungewöhnlichen Trostworten gekennzeichnet: „Pilgrim auf Erden, deine Heimat ist der Himmel”. Ja, wir alle sind heimwärts-wandernde Pilgrime, und unsere Reise führt durch ein Land, das nicht nur fremd, sondern auch feindlich ist; denn es steht der Annahme nach unter der Herrschaft des sogenannten fleischlichen Gemüts, das nach Paulus „Feindschaft wider Gott” ist. Da dies der Fall ist, können wir wohl geradeso wie die oben erwähnte Person überfallen werden, und wenn wir weise sind, verstehen wir, daß unser Hilfsmittel so sicher ist wie das Hilfsmittel jener Person. In erster Linie ist es notwendig zu erkennen, daß wir der göttlichen Regierung unterstehen und nichts anderem. und dann in verständiger Weise ihren Schutz anzurufen, da wir sicher sind, daß wir, wenn unsere Beweggründe und Ziele gerecht sind, den nötigen Schutz erhalten werden.

Aus verschiedenen Gründen tun wir dies nicht immer. Wir können uns wohl unseres Bürgerrechts und unserer dadurch begründeten Rechte bewußt sein, sind aber nicht geneigt, sie uns zunutze zu machen, weil wir nicht die Verantwortungen und Verpflichtungen übernehmen wollen, die sie auferlegen, und die uns wohl zu streng erscheinen. Diese „Feindschaft” der fleischlichen Gesinnung „wider Gott” drückt sich nicht immer durch etwas aus, was wir als wirkliche Verheerungen unserer Harmonie erkennen können. Im Gegenteil, sie ist geneigt, verlockende Formen anzunehmen, die uns betäuben und betören, die uns in ein Gefühl des Zufriedenseins mit der gegenwärtigen materiellen Umgebung hineinwiegen möchten und uns veranlassen, unsern heimwärts gerichteten Fortschritt auf eine „gelegene Zeit” zu verschieben. Befriedigung der Sinne und Behaglichkeit in der Materie lassen uns unterwegs zögern und uns womöglich gern im Lande des sterblichen Gemüts aufhalten. Dies kann so weit gehen, daß uns der Sinn des wirklichen Bürgerrechts verdunkelt und es uns schwer wird, unsere Rechte zu erkennen, wenn diese unbeständigen Dinge aufhören zu befriedigen, was schließlich eintreten muß. Andererseits kennen wir unsere Rechte vielleicht überhaupt nicht, oder wissen wir, wenn wir auch einige Kenntnis davon haben, dennoch die Mittel nicht, die anzuwenden sind, um sie wirksam in Kraft zu setzen.

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