Viele Leute wenden sich gegen das, was sie für Zensur, für sittenrichterliche Begutachtung, halten. Ein Grund dieses Verhaltens ist, daß oberflächlich Denkende das Wort „Zensur” oft ungenau anwenden. Daraus erklärt es sich, wenigstens zum Teil, warum viele Leute, und durchaus nicht alle aus Feindseligkeit, Christliche Wissenschafter kritisiert haben, weil sie gegen nicht einwandfreie Bücher Einspruch erhoben haben. Offenbar wußten diese Kritiker nicht, was die Christlichen Wissenschafter in dieser Hinsicht eigentlich tun. Dieses Kritisieren veranlaßt uns jedoch mit Rücksicht auf uns selber und auf alle, die recht unterrichtet sein möchten, unsere Stellungnahme zu prüfen.
Die Christlichen Wissenschafter machen das Recht geltend, gegen Veröffentlichungen, die unsere Religion, deren Gründerin und Anhänger falsch darstellen, Einspruch zu erheben. Mit andern Worten, wir machen das Recht geltend, unsere Religion und damit in Zusammenhang stehende Personen gegen öffentliche falsche Darstellung zu verteidigen und zu schützen. Sicher gibt es nur wenig genau unterrichtete redliche und gewissenhafte Beobachter, die geneigt sind, ein solches Recht in Abrede zu stellen oder zu mißbilligen.
Redliche und wohlwollende Beobachter mögen jedoch einwenden, daß es unweise sei, gegen ein nicht einwandfreies Buch Einspruch zu erheben, daß die Einwände falsch ausgelegt und dazu benützt werden, das Buch anzupreisen; daß sie mehr schaden als nützen, indem sie die Neugier erregen und zum Lesen des Buchs anreizen. Derartige Ratschläge werfen eine Frage für sich auf, und zwar nicht, ob es richtig, sondern ob es weise ist. Daher sind sie sorgsam zu erwägen, und sie sind auch sorgfältig erwogen worden. Die Christlichen Wissenschafter sind, zum Teil aus Erfahrung, überzeugt, daß Mrs. Eddy wahr und weise sprach, als sie sagte: „Läßt man eine Lüge in Ruhe, so ist sie nicht so bald zerstört wie mit Hilfe der gesprochenen Wahrheit” (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 130).
Es ist indessen überaus wichtig, daß von dem Rechte des Einspruchs nur unter peinlichster Beachtung dessen, was schicklich und weise ist, Gebrauch gemacht werde. Beim Gebrauchmachen von einem Rechte dürfen wir kein Unrecht begehen. Unsere Darlegungen sollten rücksichtsvoll und nicht übertrieben sein; sie sollten überzeugend, aber nicht drohend sein. Der Verfasser und der Verleger mögen Mangel an Verständnis oder sogar offensichtliche Ungerechtigkeit an den Tag gelegt haben; aber wir müssen als Christliche Wissenschafter die Sittenlehre unserer Religion in jeder Beziehung und in jeder Lage beachten. Wir führen noch eine Stelle aus den Schriften unserer Führerin an (Retrospection and Introspection, S. 79): „Sanftmut und Mäßigkeit sind die in Weisheit gefaßten Edelsteine der Liebe. Enthaltet euch des unmäßigen Eifers!”
 
    
