[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 1. Oktober 1932]
Der Schriftführer Der Mutterkirche macht eben Vorbereitungen, um die bei ihm eingelaufenen Bewerbungen um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft zur Entscheidung zu unterbreiten für den halbjährlichen Aufnahmetermin im November. Bewerber sind manchmal in der Annahme, daß sie, wenn sie kurz vor dem Aufnahmetermin ein Gesuch einsenden, damit alles getan haben, was nötig ist, um ihrer Zulassung gewiß zu sein. Die regelmäßige Anzeige des Schriftführers im Christian Science Sentinel gibt jedoch das Datum an, an welchem die Aufnahme-Gesuche in Händen der Schriftführers sein sollten, obwohl es ihm manchmal möglich ist auch noch für Bewerbungen zu sorgen, die später einlaufen. Um Verspätungen zu verhüten, wird in manchen Zweigkirchen in der letzten Zeit vor dem Aufnahmetermin eine Mitteilung des Schriftführers bei den Gottesdiensten verlesen bezüglich des Datums, an dem die Gesuche um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche den Schriftführer erreichen sollten.
Sobald das Aufnahmegesuch eintrifft, wird es geprüft, um festzustellen, ob es „richtig abgefaßt” ist (Kirchenhandbuch, Art. VI, Abschn. 3). Wenn das Gesuch nicht richtig abgefaßt ist, so wird ein neuer Vordruck an den Bewerber gesandt, zusammen mit einem angestrichenen Rundschreiben mit Anweisungen, und ein erklärender Brief wird an den Beglaubiger geschrieben. Ein Gesuch, das richtig abgefaßt ist und keiner weiteren Korrespondenz bedarf, wird bestätigt und alphabetisch eingeordnet; und kurz vor dem Datum, an dem über die Aufnahme entschieden wird (gemäß Artikel XIII, Abschnitt 2 des Kirchenhandbuches), wird eine Liste der Bewerber aufgestellt, um dem Vorstande die Arbeit zu erleichtern.
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