[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 26. November 1932]
Die Mitglieder der im Januar 1915 als Zweig Der Mutterkirche anerkannten Zweiten Kirche Christi, Wissenschafter, in Sacramento, Kalifornien, haben vor kurzem einstimmig die Einladung angenommen, sich mit Erster Kirche zu vereinigen. Die Gottesdienste der vereinten Gemeinden finden nun im Kirchengebäude Erster Kirche in Sacramento statt. Dieser Beweis liebevoller Gemeinschaft und die sich daraus ergebenden Gelegenheiten zu engerer Zusammenarbeit und vereinter Anstrengung werden zweifellos zu rascherem Fortschritt unserer Sache in diesem Teil des Weinbergs unseres Meisters führen.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 31. Dezember 1932]
Der im Mai vorigen Jahres für den Bezirk Der Mutterkirche eingesetzte Ausschuß zur Erteilung von Auskunft über Anzeigen im Monitor ist eifrig tätig. Er hat unlängst in der Haupteingangshalle des Verlagshauses einen Kasten zum Anschlagen von Geschäftsanzeigen angebracht, der viel Beachtung findet und sich nicht nur den vielen Besuchern sondern auch den Angestellten und hiesigen Mitgliedern nützlich erweist. Dieser Kasten enthält 11 etwa 60 cm breite und 76 cm lange, auf beiden Seiten mit Anzeigen aus dem Christian Science Monitor beklebte Kartonbogen, die wie die Blätter eines Buches zusammenhängen. Die Mitglieder des Ausschusses stellen Ausschnitte von Angeboten aus dem ganzen Lande: Hotel-, Reise-, Schul-, Sommerschul-, Bank-, Vergnügungsanzeigen usw. gruppenweise gefällig zusammen, kleben sie auf dünnes Steifpapier in der Größe einer Seite des Christian Science Monitors auf und wechseln sie in regelmäßigen Zwischenräumen aus. Die Ausschußmitglieder haben Freude an ihrer Arbeit, und es sind schon anerkennende Urteile über diesen Dienst laut geworden.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 31. Dezember 1932]
Christlich-wissenschaftliche Ausüber werden zuweilen vor Gericht geladen, um über ihre Patienten zu zeugen. Manchmal wird bei der von ihnen geforderten Aussage keine Auskunft verlangt, die sie auf Grund ihres Verhältnisses als Ausüber zum Patienten erhielten. Gelegentlich werden an sie jedoch Fragen gerichtet, deren Beantwortung gegen die Vorschriften der Satzung Artikel VIII, Abschnitt 22 des Kirchenhandbuchs verstoßen würde.
Im allgemeinen haben die Gerichte auf die Lage christlich-wissenschaftlicher Ausüber, d.h. auf ihre Pflicht, vertrauliche Mitteilungen von Hilfesuchern nicht zu erörtern, Rücksicht genommen. Bei einer unlängst erfolgten Hinterlassenschaftsverhandlung verfügte das Gericht, als der erste Zeuge, ein Ausüber, die Frage aufwarf, ohne weiteres, daß wenn diese Regel unter die Bestimmungen der Kirche, der der Ausüber angehört, falle, das Gericht der Ansicht sei, daß die Mitteilung des Patienten vertraulich sei und nicht preisgegeben werden könne. Diese Erklärung betraf auch andere vorgeladene Zeugen, die den Verstorbenen behandelt hatten.
Bei den meisten Gerichten sind Ärzte und Geistliche durch Gesetz der Pflicht enthoben, als Zeugen darüber auszusagen, was ihnen ihre Patienten oder Kirchenmitglieder im Vertrauen mitgeteilt haben. Selbstverständlich wird ein Ausüber in einem derartigen Falle nur dann als Zeuge erscheinen, wenn er gerichtlich vorgeladen wird, und bei gerichtlicher Vorladung kann er das Gericht bitten, ihn von Zeugenaussagen über ihm beruflich zugekommene vertrauliche Mitteilungen zu entbinden. Scheint das Gericht dahin zu neigen, die Zeugenaussage von dem Ausüber zu fordern, so kann er so weit gehen, daß er das Gericht besonders auf Abschnitt 22 in Artikel VIII des Kirchenhandbuchs aufmerksam macht. Besteht dann das Gericht dennoch auf seiner Forderung, so sollte er ihr Folge leisten. In allen anderen Fällen sollte ein Ausüber natürlich stets die Satzungen dem Buchstaben und dem Geiste nach befolgen und über die ihm als Ausüber von Hilfesuchern gemachten Mitteilungen Stillschweigen bewahren, wenn er nicht ausdrücklich von ihnen Erlaubnis hat, sie bekannt zu machen.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 7. Januar 1933]
Im Christian Science Sentinel vom 4. Juni und vom 6. August 1932 ersuchte der christlich-wissenschaftliche Vorstand Zweigkirchen und Einzelpersonen, geschichtliche Darlegungen für die Geschichtsakten Der Mutterkirche einzusenden. Es wird dankbar bestätigt, daß viele derartige wissenswerte Berichte einschließlich Erinnerungen eingegangen sind. Einige darunter waren jedoch nicht unterzeichnet und wurden daher zur Vollziehung der Unterschrift zurückgesandt. Es ist ratsam, daß alle derartigen Schriftstücke unterzeichnet und mit dem Datum versehen werden und, falls sie von Zweigkirchen oder Vereinigungen kommen, von Kirchenbeamten beglaubigt sind.
Es ist schon angefragt worden, ob diese geschichtlichen Schriftstücke in der vorliegenden Form veröffentlicht werden. Die Direktoren beabsichtigen vorläufig nicht, sie so zu veröffentlichen. Sie werden zu dem Zweck gesammelt, daß Die Mutterkirche eine möglichst vollständige geschichtliche Übersicht über das Wachstum unserer Bewegung und das Leben der Mrs. Eddy erhält.
