Kirchen und Vereinigungen in Großbritanien, Irland und auf dem europäischen Festlande werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Vorträge durch die Schriftführer im Juni, möglichst bald nach Bekanntgabe der Namen der Vortragenden, die nach der Jahresversammlung Der Mutterkirche für diese Länder ernannt werden, spätestens aber am 15. Juli eingereicht werden sollten.
Es wäre hinfreich, wenn diese Kirchen und Vereinigungen bei Ernennung ihrer Vortragsausschüsse beachteten, daß es den Mitgliedern dieser Ausschüsse möglich sein sollte, um diese Zeit und während des ganzen Sommers miteinander in Verbindung zu stehen.
Die Vortragspläne können erst dann befriedigend aufgestellt werden, wenn alle Gesuche vorliegen. Frühzeitige Gesuche tragen viel zur raschen und harmonischen Festsetzung der Tage der einzelnen Kirchen bei. Das soll aber nicht heißen, daß es ausgeschlossen ist, gelegentlich ein außerordentliches Gesuch einzureichen, falls das Bedürfnis an einem Orte eintreten sollte.
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