[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 27. Juli 1935]
Besitzer von Briefen berühmter Persönlichkeiten sind sich vielleicht nicht völlig bewußt, daß sie ohne Erlaubnis der Verfasser oder ihrer gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Abschriften solcher Briefe zu machen oder zu verkaufen. Nach dem bestehenden Gesetz bleiben Briefe das geistige Eigentum des Verfassers oder seiner gesetzlichen Vertreter, wenn nicht oder bis anders darüber verfügt wird.
Bietet also ein Händler Briefe, die von Mrs. Eddy geschrieben sind, zum Verkauf an, so darf er in seinem Katalog nicht viel vom Inhalt anführen oder Abschriften zur Einsichtnahme verteilen, wenn er nicht die Erlaubnis der Verwalter des Vermächtnisses der Mary Baker Eddy dazu hat, die im Besitze des geistigen Eigentumsrechtes aller von ihr geschriebenen Briefe sind. Unveröffentlichte Handschriften von Mrs. Eddy fallen unter dieselbe Kategorie. Nach dem Gesetz dürfen ohne Erlaubnis der Verwalter des Vermächtnisses keine Abschriften davon gemacht werden.