[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 2. Februar 1935]
Die Einweihung eines Zweigkirchengebäudes ist ein Ereignis, das dem Kirchenmitglied sehr am Herzen liegt. Seit Jahren ist es in der christlich-wissenschaftlichen Kirche Gewohnheit und Regel, daß eine Kirche erst dann eingeweiht wird, wenn sie vollständig bezahlt ist. Mrs. Eddy stellte diese Regel auf, als sie, wie wir im Christian Science Sentinel vom 14. Oktober 1905 (S. 104) lesen, einem ihrer Schüler schrieb: „Ist Ihre Kirche gesetzlich genehmigt, so sollte Ihr Kirchengebäude eingeweiht werden, wenn es bezahlt ist. Möge des Himmels reicher Segen Ihre treue Arbeit krönen, und möge in Ihren Mauern und Herzen Einigkeit und Danksagung wohnen!”
Selbstverständlich entscheidet eine Zweigkirche über ihr auf die Einweihung hinzielendes Vorgehen dem Mehrheitsbeschluß der Mitglieder gemäß; aber nach der Entscheidung ist es höchst wünschenswert, daß sich alle Mitglieder rückhaltlos dafür einsetzen, daß der überaus lobenswerte Beschluß, ein Kirchengebäude für den Gottesdienst schuldenfrei einzuweihen, ausgeführt wird. Demokratie in einer christlich-wissenschaftlichen Kirche bedeutet ja den Satzungen gemäß, daß sich die Minderzahl dem in einer Geschäftssitzung getroffenen Mehrheitbeschluß fügt.
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