[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 9. November 1935]
Es ist allgemein bekannt, daß jemand, der Schriftführer einer christlich-wissenschaftlichen Kirche, Vereinigung oder Schülerversammlung wird, die bestimmte Verantwortung übernimmt, genaue und angemessene Berichte abzufassen. Diese werden nicht sein persönliches Eigentum, sondern sind Eigentum der Organisation, der er dient. Sie sollen gegenwärtigen und künftigen Beamten und Mitgliedern Auskunft geben und ihnen jederzeit zur Verfügung stehen. Weder der Schriftführer noch die anderen Beamten sind befugt, ohne eine durch ordnungsgemäße Abstimmung der Mitglieder erlangte Erlaubnis den im Gewahrsam der Organisation befindlichen Berichten Schriftsücke zu entnehmen oder für sich selber oder andere Abschriften oder Auszüge zu machen. Mit der Zeit bilden die Berichte einen wichtigen Beitrag zur Geschichte einer Kirche.
Dem Schriftführer einer Kirche fällt von Amts wegen gewöhnlich die Aufgabe zu, die Mitgliederliste zu führen, den Eintritt neuer Mitglieder und andere Änderungen in den Mitgliederverzeichnissen einzutragen, so daß die Mitgliederliste zu allen Zeiten stimmt. Natürlich sollten die Mitgliederverzeichnisse lückenlos sein und die von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen aufweisen. In manchen Organisationen ist der Schriftführer auch Schriftführer des Vorstands; in anderen sind diese Ämter getrennt und werden von zwei Personen versehen. Der Briefwechsel wird von den vom Vorstand beauftragten Beamten erledigt, und die Vorstandsberichte werden natürlich vom Schriftführer des Vorstandes aufbewahrt. Der Schatzmeister führt selbstverständlich die Kasse, bezahlt die Rechnungen, und legt in regelmäßigen Zwischenräumen Rechenschaft über das ihm anvertraute Gut ab. Die Buchführung des Schatzmeisters wird in der Regel mindestens einmal im Jahr geprüft.
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