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Aus der Juli 1949-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Mitteilung

Die Verwalter des Vermächtnisses von Mary Baker Eddy

[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel ]

Die Verwalter des Vermächtnisses von Mary Baker Eddy machen hiermit die Mitteilung, daß Horace J. Carver, C. S., aus Brookline, Massachusetts, zum Nachfolger des Verlagsagenten Hudson C. Burr, C. S., aus Brookline, ernannt worden ist, da dieser am 19. April, 1949, von hinnen schied.

Die Aufgaben des Verlagsagenten bestehen darin, die veröffentlichten Werke von Mary Baker Eddy drucken und binden zu lassen und für die Herausgabe und den weltweiten Versand derselben zu sorgen.

Herr Carver wurde in Racine, Wisconsin, geboren und besuchte die Schulen jenes Staates. Nach seiner Graduierung von der Staatsuniversität von Wisconsin, wo er den Grad eines Bakkalaureus erlangte, wurde er Verkaufsdirektor eines Textilgeschäftes in einem der mittwestlichen Staaten dieses Landes. Später zog er nach Neuyork, wo er zehn Jahre lang bei einer Werbeorganisation angestellt war, und zwar als Vizepräsident und Direktor für die Oststaaten.

Kurz nachdem er die Universität verlassen hatte, begann Herr Carver sich für die Christliche Wissenschaft zu interessieren. Er wurde Mitglied einer Zweigkirche der Christlichen Wissenschaft und trat im Jahre 1925 Der Mutterkirche bei. Im Jahre 1927 nahm er Klassenunterricht. Während er noch geschäftlich tätig war, widmete er einen Teil seiner Zeit der Ausübung der Christlichen Wissenschaft, und im Jahre 1945 begann er, seine ganze Zeit dieser Arbeit zu widmen.

Herr Carver ist jetzt Mitglied Dritter Kirche Christi, Wissenschafter, in Neuyork, und ist dort als Vorstandsmitglied und Vorsteher der Sonntagsschule tätig gewesen.

Herr Carver kam nach Boston, um die Stellung eines Vorstehers der Verkaufsabteilung im Büro des Verlagsagenten zu übernehmen, und hat dieses Amt seit Oktober 1948 inne gehabt.

Hudson C. Burr, C.S., war wohlbekannt wegen der langjährigen, treuen Dienste, die er unsrer Bewegung in mancherlei Stellungen geleistet hatte. Im Jahre 1926 trat er der Werbeabteilung des Christian Science Monitor in Neuyork bei und kam zwei Jahre später nach Boston als Vorsteher der nationalen Werbeabteilung des Monitor. Vom 1. August 1939 bis zum 18. September 1942 bekleidete er das Amt eines Verlagsagenten der Verwalter des Vermächtnisses. Dann wurde er zum Mitglied des Verwaltungsrates der Verlagsgesellschaft der Christlichen Wissenschaft erwählt und hatte dieses Amt bis zum April 1947 inne; zu der Zeit wurde er von neuem zum Verlagsagenten ernannt und bekleidete dieses Amt bis zu seinem Hinscheiden. Während dieser langjährigen treuen Dienste hatte er sich die Liebe und Dankbarkeit seiner Mitarbeiter in unsrer Bewegung erworben.

Vom Vorstand der Christlichen Wissenschaft

Mitgliederlisten der Zweigkirchen

Manchmal wird an den Vorstand der Christlichen Wissenschaft die Anfrage gerichtet, ob es wohl ratsam sei, Mitgliederlisten der Zweigkirchen unter den Mitgliedern der betreffenden Zweigkirchen zu verteilen.

Zur Zeit der Neuwahlen von Kirchenbeamten haben manche Kirchen es für gut befunden, den Mitgliedern eine Liste der wählbaren Anwärter zur Verfügung zu stellen, um so deren Namen den Wählern bekanntzugeben. Manche Kirchen hängen diese Listen an einer oder auch an mehreren Anschlagetafeln aus und öffnen ihre Kirchen früh genug, so daß die Mitglieder Zeit finden, die Listen vor der Geschäftsversammlung durchzusehen. Andre Zweigkirchen lassen die Listen im Kirchenbüro vervielfältigen und Exemplare derselben an die einzelnen Mitglieder verteilen, wenn sie zur Kirche kommen, um sie nach der Versammlung wieder einzusammeln.

Im allgemeinen ist die Vervielfältigung und Verteilung der Mitgliederlisten vor dem Tag der Versammlung nicht zu empfehlen. Auf jeden Fall sollten die Listen nur dann so gehandhabt werden, wenn die Kirche oder Vereinigung sicher sein kann, daß sie auf diese Weise nicht in die Hände solcher fallen können, für die sie nicht bestimmt sind, und die sie eventuell für andere Zwecke benutzen könnten.

Artikel VIII, Abschnitt 28, des Handbuches Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy sollte mit Bezug auf diese Angelegenheit sorgfältig in Betracht gezogen werden. Dieses Kirchengesetz erklärt: „Christliche Wissenschafter dürfen nicht die Mitgliederzahl Der Mutter- Kirche noch der Zweig-Kirchen zum Zweck der Veröffentlichung angeben. Der Heiligen Schrift gemäß sollen sie sich von der Persönlichkeit und von der Volkszählung abwenden.“ Jede Zweigkirche und Vereinigung sollte sich dessen vergewissern, daß ihr Vorgehen mit dem Geist dieses Kirchengesetzes im Einklang steht.

Bei allen Unternehmungen der Kirchenarbeit liefert ein sorgfältiges Studium des Kirchenhandbuches die nötige Anleitung und Führung, und das Befolgen der Kirchengesetze gewährt Sicherheit für harmonische Wirksamkeit und geistigen Fortschritt.

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