[Abdruck der Hauptpunkte]
New Jersey
The Herald-News, Ridgewood
Kürzlich wurde ein Unterrichtsamt ersucht, seine Vorschriften über Impfforderungen zu ändern, da religiöse Einwendungen erhoben wurden. Ihre Zeitung schrieb ziemlich viel darüber, und ich möchte Ihnen für Ihre gerechte und sachliche Berichterstattung danken.
Ein Teil der dabei veröffentlichten Erklärungen bedarf jedoch hinsichtlich der Stellungnahme der Christlichen Wissenschafter zur Impfung einer weiteren Ausführung und der Berichtigung.
Die Christlichen Wissenschafter werden zur Befolgung der Landesgesetze angehalten. Sie werden auch unterwiesen, den Lehren und dem Beispiel Christi Jesu, der nie Arzneien anwandte noch ärztliche Behandlung empfahl, Folge zu leisten. Impfung ist eine Form ärztlicher Behandlung. Der Impfungszwang, so gut gemeint er auch sein mag, ist somit eine Zwangsmaßregel, die von Leuten, die sich nur auf geistige Mittel verlassen, verlangt, ihren tiefsten religiösen Überzeugungen und den Lehren ihrer Religion zuwider zu handeln.
Da die Verfassungsbestimmung betreffs der bürgerlichen Rechte Religionsfreiheit und Abhilfe bei Beschwerden verbürgt, ist es nur gerecht und ganz in Ordnung, wenn die Christlichen Wissenschafter beantragen, die Regeln und Vorschriften zu ändern, die dagegen verstoßen, daß sie Gott entsprechend der Stimme des Gewissens anbeten. Landesgesetze und städtische Behörden erkennen allgemein an, daß es wichtig ist, wertvolle religiöse Rechte zu wahren, und sie haben in den 48 Staaten Hunderte von Verfügungen in dieser Hinsicht getroffen. Solche Verfügungen sind keine „Sonderrechte“, wie ein Leser behauptet; sie bedeuten im Gegenteil eine strenge Befolgung und Anwendung der Verfassungsbestimmung betreffs der bürgerlichen Rechte. Würde sie nicht genau befolgt, so wäre diese Verfassungsbestimmung schon längst ihrer Kraft beraubt.
Die Christlichen Wissenschafter tragen ganz wesentlich zu besserer Gesundheit bei, wie aus den Berichten von Schulen und Versicherungsgesellschaften hervorgeht. Es scheint nur gerecht, daß ihnen erlaubt werde, ihr Heilverfahren selber zu wählen, und daß nicht von ihnen verlangt wird, sich zwangsweise impfen zu lassen oder sich anderen ärztlichen Verfahren unterziehen zu müssen — besonders, wenn die Erfahrung gezeigt hat, daß die Befreiung von zwangsweiser Impfung denen nicht schadet, die aus religiösen Grundsätzen dagegen Einspruch erheben.
Zum Schluß möchte ich auf eine Stelle auf Seite 222 in „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ aufmerksam machen, wo Mary Baker Eddy, die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft, schreibt: „Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht nicht vor, daß die Arzneimittellehre Gesetze machen soll, die Religion eines Menschen zu regeln; sie schließt vielmehr in sich, daß die Religion unsere Gesetze durchdringen soll. Die Menschen werden in dem Verhältnis von Gott regiert sein, wie Gottes Regierung offenbar und die Goldene Regel angewandt wird, wie die Rechte des Menschen und Gewissensfreiheit heilig gehalten werden.“