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Die Heilkraft des immer wirksamen göttlichen...

Aus der August 1950-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Heilkraft des immer wirksamen göttlichen Gesetzes zu beweisen, ist ein freudespendendes Vorrecht, das mich mein ganzes Leben lang gesegnet hat. Ich besuchte eine christlich-wissenschaftliche Sonntagsschule, seit ich drei Jahre alt war. Welch kostbare Gabe hat unsre Führerin Mary Baker Eddy uns jüngeren Anhängern mit der Sonntagsschule geschenkt, und welch schöne Gelegenheit damit, eine gute Grundlage für das geistige Verstehen zu legen!

Während des letzten Krieges hatte ich Gelegenheit, die einfachen Wahrheiten, die ich in der Sonntagsschule gelernt hatte, in Anwendung zu bringen. Gerade ehe ich in den Heeresdienst eingezogen wurde, hatte ich die Universität bezogen, wo ich mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen mußte, bei der eine Röntgendurchleuchtung einbegriffen war. Diese ergab die Feststellung aktiver Tuberkulose auf beiden Lungenflügeln. Daraufhin wurde mir von den Universitätsbehörden Mitteilung gemacht, daß ich von nun an regelmäßig untersucht werden müßte. Ich nahm sofort meine geistige Arbeit auf, wie ich in der Sonntagsschule gelehrt worden war. Nur eine Untersuchung war darnach noch nötig, um die ärztlichen Behörden der Universität von meiner völligen Heilung zu überzeugen. Bald darauf trat ich in den Heeresdienst ein und bestand die damit verbundene ärztliche Untersuchung sowie diejenige, die drei Monate später bei meiner Aufnahme in die Offiziersschule erforderlich war. Zwei Tage nach der letzteren wurde ich jedoch aufgefordert, zur Beobachtung ins Lazarett zu kommen, da eine Narbe an einem meiner Lungenflügel entdeckt worden wäre.

Ich rief sofort den christlich-wissenschaftlichen Kriegsgeistlichen an, der mir half, den Menschen als Gottes vollkommenes Kind zu sehen. Nach sechzehn Tage langen Beobachtungen und Untersuchungen aller Art wurde mir gesagt, daß eine große Narbe an einer meiner Lungen gefunden worden wäre, um die ich mich zwar nicht zu sorgen brauchte, die jedoch für zu gefährlich gehalten würde, um mich länger im Heeresdienst zu lassen. So wurde ich also mit einem ärztlichen Attest entlassen. Kurz darauf nahm ich eine Anstellung an. Die Militärbehörden forderten mich auf, Papiere zu unterbreiten, die eine Pensionsberechtigung meinerseits dartun sollten. Ich leistete dieser Aufforderung jedoch nicht Folge, da ich wußte, daß ich vollkommen gesund war, und daher keine Berechtigung auf irgendeine Pension hatte. Inzwischen trat ich Der Mutterkirche und einer Zweigkirche bei. Die Militärbehörden, die der Ansicht waren, daß ich eine mit dem Heeresdienst verbundene Beschädigung hätte, sprachen mir acht Monate nach meiner Entlassung eine Pension zu. Von neuem wurde ich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen, diesmal in einem Veteranenlazarett. Mein Gesundheitszustand wurde als vollkommen erklärt und meine Pensionsberechtigung abgeschlagen. Ich erhielt ein Schreiben, in dem der Standpunkt eingenommen wurde, daß das Veteranenlazarett nicht mit dem früheren Untersuchungausschuß, der mich entlassen hatte, übereinstimmen könne, da die Lazarettuntersuchung klarlege, daß ich keinerlei Beschädigung aufzuweisen hätte.

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