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Kirchenregierung

Aus der Mai 1951-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Mit großer Weisheit hat Mary Baker Eddy, die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft, bestimmt, daß die Regierungsform aller christlich-wissenschaftlichen Kirchen demokratisch sein soll. In „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ schreibt sie (S. 246, 247): „Die Magna Charta der Christlichen Wissenschaft bedeutet viel, multum in parvo, — alles in einem und eines in allem. Sie vertritt die unveräußerlichen, universalen Rechte des Menschen. Ihre Regierung ist im wesentlichen demokratisch und erfolgt mit allgemeiner Zustimmung der Regierten; in derselben und durch dieselbe regiert sich der von seinem Schöpfer regierte Mensch selber.“ Mrs. Eddy legte diesem Abschnitt, aus dem das obige Zitat ein Ausschnitt ist, eine solche Bedeutung bei, daß sie, als sie darum gebeten wurde, ihre Zustimmung dazu gab, daß Zweigkirchen diesen Absatz in das Vorwort der Kirchensatzungen aufnehmen können (Miscellany, S. 254, 255).

Sobald persönliches Führertum in einer christlich-wissenschaftlichen Kirche, Vereinigung oder einer anderen Gruppe von Christlichen Wissenschaftern unwidersprochen bleibt, handelt eine solche Kirche, Vereinigung oder Gruppe dem Wunsch und Rat Mrs. Eddys zuwider. Kirchenmitglieder täten gut daran, sich einmal die Frage vorzulegen, inwieweit sie selbst für solche persönliche Beherrschung mitverantwortlich sind, ehe sie sich über eine solche in ihrer Mitte beklagen. Ebensowenig wie ein Hypnotiseur seine Tätigkeit ausüben kann ohne Personen, die sich hypnotisieren lassen, kann es eine persönliche Beherrschung geben ohne Personen, die willig sind, sich beherrschen zu lassen.

Mrs. Eddy sagt von der Kirche Christi, Wissenschafter, daß ihre Regierung „mit Zustimmung aller Regierten“ ausgeübt werden solle, nicht durch eine Persönlichkeit oder eine Minderheit. In der demokratischen Regierungsform ist es daher die Kirchenmitgliedschaft als Ganzes, die den Kurs der Kirche bestimmt, niemals eine einzelne Persönlichkeit. Denn die Mitglieder machen ja die Kirche aus. Natürlich kann die Mitgliedschaft nicht alle Funktionen der Kirche selbst ausüben. Dazu ist sie eine zu schwerfällige Körperschaft. Zu diesem Zweck wählt sie sich einen ausführenden Vorstand, der die Kirchengeschäfte in Übereinstimmung mit den Satzungen zu führen hat. Der Vorstand wiederum wählt aus der Mitgliedschaft die Mitglieder der einzelnen Komitees, die die verschiedenartige Kirchentätigkeit ausüben.

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