Den Kirchen und Vereinigungen in Großbritannien und Irland sowie denen auf dem Kontinent wird hiermit folgendes in Erinnerung gebracht: die Gesuche um Vorträge der einzelnen Kirchen müssen im Juni von deren Schriftführern eingesandt werden, möglichst umgehend nach Bekanntgabe der Vortragenden, die für diese Länder vorgesehen sind; d.h. also, nach der Jahresversammlung Der Mutterkirche aber nicht später als den 1. Juli. Diejenigen Kirchen und Vereinigungen, die Vorträge im Juli und August wünschen, sollten sich so bald wie möglich mit dem christlich-wissenschaftlichen Vortragsausschuß Der Mutterkirche in Verbindung setzen.
Es wäre eine Hilfe, wenn diese Kirchen und Vereinigungen beim Ernennen ihrer Vortragsausschüsse berücksichtigten, daß es den Mitgliedern dieser Ausschüsse möglich sein muß, auch im Juli und August miteinander in Verbindung zu stehen.
Die Vortragslisten können nicht abgeschlossen werden, bevor alle diesbezüglichen Wünsche eingegangen sind. Zeitig eingesandte Gesuche tragen viel bei zu einer raschen und harmonischen Erledigung und Zusammenstellung der einzelnen Daten. Dies schließt jedoch nicht aus, daß auch gelegentlich ein besonderer Wunsch berücksichtigt werden kann, wenn dies in einem Feld nötig sein sollte.
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