„Kann ich im Vertrauen mit Ihnen sprechen?“ Ein Neuling in der Christlichen Wissenschaft mag diese Frage einem Ausüber der Christlichen Wissenschaft stellen, an den er sich um Hilfe durch Gebet gewandt hat. Was er zu sagen hat, mag sehr privat sein — vielleicht in bezug auf sein Geschäfts- oder Familienleben, seine finanzielle Situation oder vertrauliche Einzelheiten über seinen körperlichen oder mentalen Zustand. Er ist daran interessiert, daß seine Angelegenheiten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, und er möchte wissen, ob er offen reden kann, ohne einen Vertrauensbruch befürchten zu müssen.
Aber selbst wenn ihm nicht daran gelegen ist, daß seine privaten Angelegenheiten privat bleiben, ist der Ausüber, der seinen Fall übernommen hat, absolut verpflichtet, sie vertraulich zu behandeln. Wenn er dieser Forderung nicht nachkommt, kann er von der Kirche zur Rechenschaft gezogen werden. Mrs. Eddy sagt es im Kirchenhandbuch ganz deutlich: „Den Mitgliedern dieser Kirche sollen alle Privatmitteilungen seitens ihrer Patienten heilig sein; desgleichen alle Auskunft, die sie aufgrund der Beziehung eines Ausübers zum Patienten erhalten mögen. Wer dem zuwiderhandelt, soll von der Kirche zur Rechenschaft gezogen werden.“ Handbuch Der Mutterkirche, Art. VIII Abschn. 22;
Hier ist kein Raum für Kompromisse. Es ist immer das beste, die heilige Beziehung zwischen dem Ausüber und Patienten in dem verborgenen Heiligtum zu belassen — ja sogar unter dem Deckmantel der Anonymität. Selbst die Tatsache, daß jemand die Hilfe eines Ausübers in Anspruch nehmen muß, sollte ebenso vertraulich bleiben wie die Art des Problems. Soweit dies möglich ist, sollte der Ausüber, der einen Fall behandelt, nicht einmal seiner Ehefrau (oder wenn es sich um eine Ausüberin handelt, dem Ehemann) oder sonst jemandem die Tatsache enthüllen, daß Hilfe gesucht oder geleistet wird.
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