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Schuldig — für wie lange?

Aus der Februar 1980-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland hat jüngst das Für und Wider der Verjährungsfrist für Mord erwogen. Es beschloß, ein Gesetz aufzuheben, das besagte, nach Ablauf einer gewissen Zeit könne ein Verbrecher für seine Tat nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Die Debatte im Bundestag wurde vor allem im Hinblick auf NS-Kriegsverbrecher geführt. Aber fragen wir uns nicht manchmal, wie lange jemand überhaupt für begangene Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden sollte? Bleibt eine Schuld für immer bestehen? Wann kann man sagen, daß jemand von seiner Schuld frei ist und keine Strafe mehr abzubüßen braucht?

Wir mögen es für unpraktisch und unerwünscht halten, eine eines Verbrechens verdächtigte Person nach Ablauf einer bestimmten Frist weiter zu verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen. Zunächst einmal ist auf das Gedächtnis oft kein Verlaß, und die Einzelheiten von Ereignissen, die weit in der Vergangenheit zurückliegen, verblassen meistens so sehr, daß es schwierig sein mag, Gerechtigkeit zu garantieren. Doch unsere Intelligenz muß uns sagen, daß Zeit allein weder jemanden von der Schuld und Verantwortung für begangene Verbrechen reinwaschen noch das Leiden und den Schaden auslöschen kann, den das Opfer des Verbrechens erlitten haben mag. Auf irgendeine Weise muß das ganze traurige Bild von Sünde und ihren Konsequenzen beseitigt werden.

Christus ist der Weg zur vollständigen Vergebung, und tatsächlich gibt es keinen anderen. Nur wenn die wahre Idee Gottes akzeptiert wird und der Mensch als nicht gefallen, sondern als Ausdruck des göttlichen Prinzips erkannt wird, kann der Sünder geläutert sein. Christus Jesus veranschaulichte diese Art und Weise, Sünde und ihre Folgen auszulöschen, als er einen Mann am Teich von Bethesda heilte und dann zu ihm sagte: „Sündige hinfort nicht mehr, daß dir nicht etwas Ärgeres widerfahre.“ Joh. 5:14; Nicht auf die Länge der verstrichenen Zeit kommt es an, nicht auf Bedauern oder Reue allein; vielmehr muß das Denken von der Sünde befreit und der Charakter so geläutert werden, daß die ursprüngliche Reinheit des Kindes Gottes sichtbar wird, bevor der sündige Sterbliche als freigesprochen gelten kann und nicht mehr zu leiden braucht.

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