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Rechte — menschliche und göttliche

Aus der März 1981-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Eines der großen sozialen und politischen Themen unserer Zeit ist das der Menschenrechte. Diese Frage ist Gegenstand intensiver Verhandlungen bei den Vereinten Nationen und der wesentlichen diplomatischen Verhandlungen zwischen Regierungen.

Schon seit langem hat man erkannt, daß die Rechte der Menschheit nicht nur menschlichen Ursprungs sind. Von Anfang bis zu Ende bekräftigt die Bibel den Status des Menschen als den des Kindes Gottes, zum Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und daher mit göttlichen Rechten ausgestattet. Die Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begannen mit dem, was Mrs. Eddy als den „unsterblichen Gedanken“ bezeichnete: „Der Mensch ist von seinem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet worden, zu welchen Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören“ (s. Wissenschaft und Gesundheit, S. 161).

So edel diese Feststellung auch ist, ihre Befolgung war, historisch gesehen, sowohl zu weit als auch zu eng gefaßt. Heutzutage wird ihre Bedeutung oft so weit gedehnt, daß sie Vorrechte oder Begünstigungen einschließt, die als Rechte einherstolzieren. Das „Recht“ auf Arbeit z. B. (oder das „Recht“ auf gewisse Bezahlungen oder Sondervergütungen seitens der Regierung) bedarf einer sehr sorgfältigen Definition, ehe es rechtmäßigerweise überhaupt als Menschenrecht anerkannt werden kann.

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