Folgende Situation: Ein Polizist kommt an Ihre Tür und sagt Ihnen, er müsse Sie festnehmen. In der Nachbarschaft sei in der vergangenen Nacht ein Verbrechen verübt worden, und man habe Sie von dem fraglichen Grundstück flüchten sehen. Der Polizist deutet an, daß gegen Sie möglicherweise Anklage wegen bewaffneten Raubüberfalls erhoben werde.
„Das ist ja lachhaft”, antworten Sie ihm. „Ich bin unschuldig und kann es beweisen.” Sie können zuverlässige Zeugen für Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort beibringen und unwiderleglich beweisen, daß Sie kein Gesetz gebrochen und kein Verbrechen begangen haben. Für Sie ist es gar keine Frage, daß es sich hier um ein Versehen handelt und daß die Wahrheit, das Gesetz und alle Beweise für Sie sprechen. Die Tatsachen sind schnell festgestellt. Sie werden wieder entlassen und sind von jedem Verdacht und der Anklage frei.
Wenn Sie versuchen, sich in eine solche Lage hineinzuversetzen, wird eins ganz deutlich: Sie wären nicht dazu bereit, eine unwahre Anschuldigung auf sich sitzen zu lassen. Statt die Hände in den Schoß zu legen oder Trübsal zu blasen, würden Sie auf der Stelle alle Hebel in Bewegung setzen, um Ihre Unschuld zu beweisen! Jeder Unschuldige würde ganz selbstverständlich kluge und energische Schritte unternehmen, um seine persönliche Freiheit zu bewahren.
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