Internationale Kirchliche und ökumenische Organisationen haben die Annahme einer neuen lnternationalen Konvention über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und einer Erklärung über die Rechte indigener Völker begrüßt. Beide wurden bei der ersten Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet, die am 30. Juni 2006 in Genf zu Ende ging. Der folgende Text wurde mit freundlicher Genehmigung auszugsweise einer Veröffentlichung des Lutherischen Weltbundes entnommen (Quelle und vollständiger Text:http://www.lutheranworld.org/ LWF_Documents/UN_HR_Council_2006_DE.pdf)
Nach den Erfahrungen und aus der Sicht der Kirchen ist schon seit langem klar, dass Frieden, Entwicklung und Menschenrechte untrennbar miteinander verbundene Grundlagen für die Förderung der von Gott jedem einzelnen Menschen verliehenen Würde und für das Wohl der Gemeinschaften sind, in denen wir alle leben. Die Anerkennung der Menschenrechte, einer der Stützpfeiler der Vereinten Nationen — neben Sicherheit und Entwicklung — , deckt sich mit diesen Erfahrungen und dieser Sichtweise. Die Unterstützer/innen dieser Erklärung begrüßen deshalb die Gründung des Menschenrechtsrates, der als Organ innerhalb des Systems der Vereinten Nationen diejenige lnstanz sein soll, in der sich diese Priorität widerspiegelt.
Auch die Menschenrechtskommission, die inzwischen fast weltweit ihre Glaubwürdigkeit eingeb üsst hat, erwarb sich Verdienste im Kampf um die Menschenrechte, wenn deren Bedeutung heutzutage auch allzu leicht vergessen oder unterbewertet wird. Die Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte — und vieler anderer grundlegender Vertragswerke des internationalen Menschenrechts — durch die Kommission bedeutete einen Meilenstein in der Entwicklung nicht nur des Völkerrechts, sondern auch der menschlichen Gesellschaften und der Politik. Die Vorstellung, dass es mit rechtlichen Mitteln und Systemen möglich sein könnte, Regierungen für die Schaffung der Grundvoraussetzungen für die Achtung der Menschenwürde in die Pflicht zu nehmen, war — und bleibt — eine vorwärtsweisende, mutige Neuerung in der innerstaatlichen und globalen Art und Weise des Regierens.
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