Die Worte Jesu: „Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken”, werden oft angeführt, um zu beweisen, daß Jesus an die Wirksamkeit materieller Mittel geglaubt habe. Jedoch im Lichte seiner Werke und seiner Unterweisung an seine Nachfolger kann dieser Ausspruch nur als Redefigur aufgefaßt werden, die in dem unmittelbar darauffolgenden Satz: „Ich bin kommen, die Sünder zur Buße zu rufen, und nicht die Gerechten”, ihre Erklärung findet. Nur durch die Kraft des Geistes, durch „Gottes Finger” heilte er diejenigen, die gläubigen Herzens zu ihm kamen oder sich zu ihm bringen ließen, einerlei, wie die Ärzte jener Tage den Fall diagnostiziert hatten. Sein Vertrauen auf den himmlischen Vater, der die Bedürfnisse aller Seiner Kinder kennt, ehe sie Ihn bitten, und der die Gebete derer hört, die sich Ihm in der rechten Weise nahen, blieb sich immer gleich. Daher konnte er zu dem Aussätzigen sagen: „Sei gereiniget”, zu dem Blinden: „Sei sehend”, zu dem Menschen mit der verdorrten Hand: „Strecke deine Hand aus”, und zu einem, der vier Tage im Grabe gelegen hatte: „Komm heraus”. Diese gebieterischen Worte sprach er mit unerschütterlichem Vertrauen, mit dem Vertrauen, das von seiner Erkenntnis der Wahrheit getragen wurde. Er sah nicht den sündigen, unvollkommenen Sterblichen, wie er den menschlichen Sinnen erscheint, sondern „den vollkommenen Menschen, ... Gottes eignes Gleichnis, und diese korrekte Anschauung vom Menschen heilte die Kranken” (Wissenschaft und Gesundheit, S. 476).
„Niemand kann zweien Herren dienen”, erklärte der große Lehrer. Diese Worte bezeichnen die große Trennung zwischen dem geistigen und dem materiellen Heilverfahren, zwischen der Christlichen Wissenschaft, der absoluten Erkenntnis Gottes, die denen, die sie erlangt haben, ewiges Leben zusichert, und der Arzneimittellehre mit ihren stets wechselnden Normen und Mitteln, die heute ausposaunt und morgen verlacht werden. Die Mehrzahl derer, die sich wegen Heilung der Christlichen Wissenschaft zugewandt haben, kennen die Unzuverlässigkeit der vom materiellen Standpunkte aus gestellten Diagnose und der materiellen Mittel. Oft haben Hoffnung und Verzweiflung in ihrem Herzen um die Oberhand gekämpft. Als sie dann die Übel, die ihnen zusetzten, durch das Gebet des Glaubens vertrieben hatten, als sie aus dem Diensthause geführt worden waren und die glorreiche Freiheit erlangt hatten, die das Erbteil der Kinder Gottes ist, fühlten sie kein Bedürfnis mehr nach Pillen, Pulver und Arzneitrank.
Nun geschieht es aber zuweilen, daß sich die Heilung verzögert, oder daß nach einer raschen Heilung eine andre Krankheit auftritt, die scheinbar nicht weichen will. Der Patient wird dann wohl von Zweifel und Entmutigung bedrängt und kommt in Versuchung, zu seinen falschen Göttern zurückzukehren, in der Hoffnung, bei ihnen vielleicht doch die ersehnte Hilfe zu finden. Mrs. Eddy hat wohlweislich für solche Fälle Fürsorge getroffen. Auf Seite 443 von Wissenschaft und Gesundheit gibt sie den Rat, daß, wenn der Kranke glaubt, er könne durch ärztliche Behandlung Hilfe erlangen, der ausübende Vertreter der Christlichen Wissenschaft ihm das freistellen und den Fall aufgeben solle, bis der Kranke durch den Fehlschlag materieller Mittel und durch ferneres Leiden gelernt habe, sich rückhaltlos auf die Wahrheit zu verlassen. Ferner erklärt sie auf Seite 444 und 464, daß selbst in gewissen Fällen, die vorkommen mögen, Gott die Christlichen Wissenschafter „zum rechten Gebrauch der zeitlichen und ewigen Mittel” führen werde. „Schritt für Schritt”, fährt sie fort, „werden diejenigen, die ihr Vertrauen auf Gott setzen, finden, daß ‚Gott ... unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten‘ ist.” Auf Seite 401 sagt sie wiederum, es sei in Anbetracht des gegenwärtigen Standes der sterblichen Annahme ratsamer, in Fällen von Knochenbrüchen das Einrichten dem Arzt zu überlassen, und alsdann das Werk des Heilens der verletzten Teile einem ausübenden Vertreter zu übergeben. Außerdem heißt es in unserm Kirchenhandbuch, Artikel VIII, Abschnitt 23, daß in Fällen, wo der ausübende Vertreter nicht imstande sei, eine Diagnose zu stellen, oder wo die Heilung sich verzögere, der ausübende Vertreter „hinsichtlich der in Betracht kommenden Anatomie” einen Arzt zu Rate ziehen dürfe.
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