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Die Unwirklichkeit des Bösen

Aus der September 1920-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Seit vielen Jahrhunderten haben wahre Denker das Sprachgemisch der Schulen in Geringschätzung gehalten. Es scheint fast unmöglich zu sein, eine wissenschaftliche Ausdrucksweise zu erfinden, welche nicht dem Mißbrauch unterworfen ist von solchen, die ihre wahre Bedeutung nicht erfaßt haben. Dies ist bemerkenswert unter denjenigen welche über die Christliche Wissenschaft plappern, gerade wie sie über die Naturwissenschaft plappern; die von Demonstration sprechen als bedeutete eine solche die Erfüllung der materiellen Wünsche einer Person, und die zu glauben scheinen, Krankheit sei abgeschafft, dadurch, daß man sie als einen Anspruch des Irrtums bezeichnet. Auf Seite 54 von „Unity of Good“ warnt Mrs. Eddy ihre Schüler gegen solchen Mißbrauch der Sprache. „Zu sagen, es gibt einen falschen Anspruch,“ sagt sie dort, „Krankheit genannt, gibt alles zu was an Krankheit ist; denn sie ist nichts als ein falscher Anspruch. Um geheilt zu werden, muß man den Augenschein eines falschen Anspruches verlieren.“ Und etwas weiter unten auf derselben Seite sagt sie wieder: „Wie mit Krankheit, so ist es mit Sünde. Wenn man zugibt, daß Sünde irgendwelchen Anspruch hat, gerecht oder ungerecht, gibt man eine gefährliche Tatsache zu.“

Mrs. Eddy wendet das Wort Anspruch an um etwas zu bezeichnen, das Anspruch macht eine Tatsache zu sein, es aber nicht ist, wenn aber das Wort Anspruch (oder Annahme) einfach Krankheit oder Sünde ersetzt, ohne die richtige metaphysische Kenntnis, welche dasselbe von jedem Begriff von Tatsächlichkeit trennt, wird es, wie sie sagt, eine gefährliche Anerkennung. Ohne Zweifel, wenn eines Menschen Gesundheit, oder sein Geschäft oder irgendeine der Tätigkeiten welche er rechtmäßig übernimmt, in irgendeiner Weise zu leiden scheinen, wird der Anspruch des Bösen und dessen Macht, ihm oder denselben zu schaden, sichtbar behauptet. In einem solchen Fall ist es seine Pflicht, sich sofort die Wahrheit über den Zustand zu vergegenwärtigen, den Anspruch als unrechtmäßig zu beweisen und somit zu zerstören. Ein solcher Anspruch kann selbstverständlich nur unrechtmäßig sein; denn Wahrheit macht keinen Anspruch, sondern behauptet sich als eine Tatsache. Dieser Anspruch von Krankheit wird dem menschlichen Bewußtsein immer durch böswillige mentale Einflüsterung aufgedrängt; aber es ist unmöglich, daß eine Suggestion des Bösen vom göttlichen Gemüt kommen könnte, da dasselbe nichts kennt, außer dem Guten. Wenn daher ein solcher Anspruch oder eine solche Suggestion sich dem menschlichen Bewußtsein aufdrängen konnte, so geschah das, weil das Individuum sich nicht genügend beschützt hat gegen die Annahme, daß das Böse als eine Wirklichkeit oder eine Macht bestehe. Mrs. Eddy sah deutlich voraus, daß es solche geben werde, die diese Beschützung vernachlässigen würden und schrieb darum in Artikel VIII, Abschnitt 6, des Kirchenhandbuches: „Es ist die Pflicht eines jeden Mitglieds dieser Kirche, sich täglich gegen aggressive mentale Suggestion zu schützen und sich nicht verleiten zu lassen, seine Pflicht gegen Gott, gegen seine Führerin und gegen die Menschheit zu vergessen oder zu versäumen. Nach seinen Werken wird er gerichtet, und zwar gerechtfertigt oder verdammt.“

Die Schlußworte dieser dringenden Bitte enthalten eine gewaltige Mahnung für den Schüler der sie vernachlässigt. Wenn er seine Rechnung mit dem Prinzip abschließt, wird es für ihn ganz unnütz sein, geltend zu machen, er sei von anderen zu diesem falschen Weg verleitet worden, oder durch seinen Glauben an solche, von denen er meinte, sie seien fähiger zu richten als er selbst, veranlaßt worden etwas zu tun, das nicht in Übereinstimmung mit dem Prinzip ist. Die bloße Tatsache, daß er auf die Suggestion des Bösen gehorcht hat, macht die menschlichen Entschuldigungen, die er zu seiner eigenen Befriedigung vorbringt, wertlos, wie Mrs. Eddy deutlich erklärt. Er wird nicht nach seinen Entschuldigungen gerichtet, sondern nach seinen Werken, und zwar nach denselben gerechtfertigt oder verdammt.

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