Kopfsteuer:— Die im Kirchenhandbuch vorgesehene Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutter-Kirche ist am 1. Juni fällig, kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit im Laufe des Jahres entrichtet werden. Die Kopfsteuer der im November aufgenommenen Mitglieder wird vom vorhergehenden Juni, d.h. vom Anfang des Kirchenjahres an berechnet. Übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos notwendigen Betrag, und vermerkt der Sender nichts Gegenteiliges, so wird ihm dieser Überschuß für das laufende Jahr gutgeschrieben.
Geldsendungen erbitten wir per Internationale Postanweisung oder Scheck (in den Vereinigten Staaten auch per post office oder express money order; Barsendungen sollten nur in eingeschriebenen Briefen gemacht werden).
Von Namen- und Adressenänderungen wolle man uns gefl. umgehend Mitteilung machen.
Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen
Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.