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Aus der April 1923-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Gute Zeugnisse von Personen, die durch die Christliche Wissenschaft geheilt wurden, sind zur Prüfung auf der Redaktion stets willkommen. Sie sollten leserlich geschrieben und mit vollständigen Adressen versehen sein. Frauen sollten ihrem Namen „Frau” oder „Fräulein” voransetzen. Verheiratete Frauen sollten mit ihrem eignen vollen Namen unterzeichnen statt mit dem ihrer Ehegatten.

Die Zeugnisse müssen von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche oder einer Zweig-Kirche unterzeichnet sein, von denen eines der Schriftführer oder ein andrer Beamter einer Zweig-Kirche ist, der entweder die Heilung selbst beobachtet hat oder für die Rechtschaffenheit des Zeugnisausstellers einstehen kann. Wenn ein Kirchenbeamter das Zeugnis gegenzeichnet, so sollte er sein Amt angeben.

Die Befolgung dieser Regeln wird die Arbeit der Redaktion sehr erleichtern.

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