Kopfsteuer:— Laut Artikel VIII, Abschnitt 13 des Kirchenhandbuchs soll „jedes Mitglied Der Mutter-Kirche ... jährlich eine Kopfsteuer ... entrichten” und sie „alle Jahre dem Schatzmeister übermitteln”. Diese Kopfsteuer von „nicht weniger als einem Dollar” kann zu jeder Zeit des Jahres bezahlt werden. übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos notwendigen Betrag, so wird ihm dieser überschuß für das laufende Jahr gutgeschrieben.
Beiträge für die „Christian Science Benevolent Association” sowie für den Allgemeinen Fonds und den Fonds für Grundeigentum Der Mutter-Kirche sind willkommen.
Man richte die Zahlungen gefälligst an: Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
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