Des Dichters Spruch: ‚Ordnung ist des Himmels erstes Gesetz‘, ist so ewig wahr, so feststehend, daß er etwas Selbstverständliches geworden ist, und die darin enthaltene Weisheit erweist sich als ebenso einleuchtend in der Religion und in der Gelehrsamkeit wie in der Astronomie oder in der Mathematik”. Diese Worte auf Seite 87 in „Retrospection and Introspection” von Mary Baker Eddy, der Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft, weisen auf eine hohe Wertschätzung ordnungsmäßigen Verfahrens in allen Dingen, religiöse Betätigung inbegriffen, hin.
Eine hilfreiche Entdeckung, die der Schüler der Christlichen Wissenschaft frühzeitig bei seinen Erfahrungen macht, ist, daß die christlich-wissenschaftliche Lehre auf Vollkommenheit gegründet ist. Der feste Entschluß, sich diesen Maßstab beständig im Denken vorzuhalten, befähigt den Sucher nach der Wahrheit bald, völliger als je zuvor den Inhalt der Worte zu verstehen: „Was sichtbar ist, das ist zeitlich; was aber unsichtbar ist, das ist ewig”. Der Vorgang, den dieses klare Verständnis zur Folge hat, bringt eine höhere Wertschätzung des uns umgebenden Guten und eine bereitwilligere Ablehnung des Bösen mit sich. Er führt zu einem treueren Gehorsam gegen Gesetz und Ordnung und zu dem Entschluß, die ordnungsmäßige Leitung der Angelegenheiten zu unterstützen, damit ein höherer Maßstab organisierten Vorgehens verwirklicht werde.
Mrs. Eddy hat uns Die Mutter-Kirche gegeben und die nun über die ganze Erde verbreiteten vielen Zweig-Kirchen möglich gemacht. Als Gesetz und Führer zur ordnungsmäßigen und wirksamen Leitung der Angelegenheiten Der Mutter-Kirche und als edlen christlichen Einfluß und Beispiel für die Zweig-Kirchen hinterließ sie uns das Handbuch Der Mutter-Kirche, das in Fülle den Beweis ihrer Weisheit und Führerfähigkeit enthält.
Da der Christliche Wissenschafter gelernt hat, das Gute zu würdigen, bringt er in die Kirchenmitgliedschaft naturgemäß das Verlangen mit sich, auf weise und ordnungsmäßige Art bei ihren vielen Tätigkeiten, mit denen er in Berührung kommt, vorzugehen. Die Geschäftssitzungen der Kirchenmitglieder werden dann sofort interessant und hilfreich. Hier bietet sich wiederum Gelegenheit, harmonisches und ordnungsmäßiges Vorgehen zu unterstützen; hier können wiederum die besseren Wirkungen des menschlichen Strebens angewandt werden, von denen das parlamentarische Verfahren oder die Geschäftsordnung eine der wichtigsten ist.
Auf der oben erwähnten Seite hat Mrs. Eddy ferner geschrieben: „Echte Christliche Wissenschafter sind oder sollten die planmäßigsten und gesetzestreuesten Leute auf Erden sein, weil ihre Religion vollständige Beachtung fester Regeln durch ordentliches Erbringen ihres Beweises verlangt”. Auch Paulus erwähnte in seinem ersten Briefe an die Korinther die Wichtigkeit eines ordnungsmäßigen Vorgehens in der Kirche der damaligen Zeit, als er sagte: „Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens, wie in allen Gemeinden der Heiligen”, und wir finden, daß er seine Abhandlung mit der Ermahnung schloß: „Lasset alles ehrbarlich und ordentlich zugehen”.
Sicher wird der Christliche Wissenschafter, der zur Befolgung der Gebote der goldenen Regel verpflichtet ist, es nicht unterlassen, beim Vollbringen des höchsten Guten für die größte Zahl zu helfen, indem er eine genau vorgeschriebene Ordnung der Kirchenangelegenheiten unterstützt. Ordnungsmäßige Verfahren müssen bei der Leitung der Mitgliederversammlungen eingehalten werden, und es ist nur richtig, daß die besten Verfahren angewandt werden sollten.
Indem wir uns vergegenwärtigen, daß eine Annäherung an das Wirken des göttlichen Prinzips möglich ist, sollten wir sofort beginnen, in allen Dingen unserem höchsten Begriff eines gerechten und ordnungsmäßigen Verfahrens gemäß zu handeln. Da heutzutage das parlamentarische Verfahren das beste menschliche Verfahren bei der Leitung beratender Versammlungen ist, warum soll es unseren Geschäftsversammlungen nicht Würde und Ordnung verleihen, wenn es vernünftig auf sie angewandt wird? Das parlamentarische Verfahren verfolgt den Zweck, gleiche Gerechtigkeit allen widerfahren zu lassen und gleichzeitig ein gesetzliches und planmäßiges Verfahren zur Erledigung des Geschäfts einer Organisation in angemessener Zeit zu sein. Solche Regeln sollen die Erledigung der Angelegenheiten nicht erschweren oder die Mitglieder einschüchtern; und abgesehen von dem Mißbrauch, der manchmal von gewissenlosen und selbstsüchtigen Personen damit getrieben wird, können sie trotzdem einer Organisation, die eine ordnungsmäßige Leitung ihrer Angelegenheiten wünscht, immer hilfreich sein.
Es ist gut zu wissen, wie und wann Anträge zu stellen sind, und wie ein Antrag zu verbessern ist; auch ist es gut, den relativen Wert der Anträge, die Pflichten des Vorsitzenden u.s.w. zu kennen, über die alle man sich an Hand maßgebender Werke, wie z.B. der „Geschäftsordnung” von Robert oder der „Anleitung zur Anwendung parlamentarischer Regeln” von Longan, unterrichten kann. Viele Kirchensatzungen erwähnen ausdrücklich das Handbuch des parlamentarischen Verfahrens, das in den Sitzungen anzuwenden sei. Manche Kirchen haben in ihre Kirchensatzungen eine sorgfältig durchdachte Aufstellung von Geschäftsordnungsregeln aufgenommen. In solchen Fällen erstreckt sich die Pflicht des Lesens und Studierens nicht bloß auf die Kirchensatzungen sondern auch auf die Geschäftsordnungsregeln, da sie wegen ihrer besonderen Benennung in den Satzungen dem Wesen nach ein Teil solcher Satzungen werden.
Wohl alle christlich-wissenschaftlichen Kirchensatzungen erwähnen ausdrücklich das Handbuch Der Mutter-Kirche und die Notwendigkeit des Gehorsams gegen ihre auf die Tätigkeiten der Zweig-Kirchen sich beziehenden Vorschriften. Wäre es daher nicht weise, festzusetzen, daß jeder Antrag, jeder Beschluß und jeder Vorschlag, der der Ermahnung im Handbuch (S. 40), zu „wachen und [zu] beten, um von allem Übel erlöst zu werden, vom Prophezeien, Richten, Verurteilen, Ratgeben, irrigen Beeinflussen oder Beeinflußtwerden”, widerspricht, als „nicht zur Sache gehörig” abgelehnt werde?
Der ernste Schüler, der das parlamentarische Verfahren studiert und seine Kenntnis in aufrichtigem und ehrlichem Streben im Dienste Gottes und des Menschen und zur Förderung des Fortschritts der Bewegung der Christlichen Wissenschaft anwendet, wird erkennen, wie es kommt, daß er sich bei der Leitung der Angelegenheiten der Versammlung der göttlichen Erkenntniskraft dadurch nähert, daß er sich bemüht, in Sanftmut und Demut dem höchsten menschlichen Begriff von Regeln zu folgen, die bestimmt sind, solchen Beratungen zu dienen.
Laßt uns nun beginnen, unsere Verfahren zu verbessern, der Leitung aller unserer Tätigkeiten Würde, Genauigkeit und Vollständigkeit hinzuzufügen, stets eingedenk, daß das göttliche Prinzip alles lenkt!