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Aus der Dezember 1928-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Einsender von Aufsätzen, Gedichten und Zeugnissen als Beiträgen zu den Zeitschriften werden gebeten, die Quelle aller in ihrer Einsendung vorkommenden wörtlich angeführten oder nur angedeuteten Stellen anzugeben. Nicht nur der Name des Verfassers und des Werks, dem die Anführung entnommen ist, sondern auch das Kapitel und die Seite sollten angegeben sein.

Aufsätze von Mitgliedern Der Mutter-Kirche und gute Zeugnisse von Personen, die durch die Christliche Wissenschaft geheilt wurden, sind zur Prüfung auf der Redaktion stets willkommen. Sie sollten mit der Schreibmaschine (mit doppeltem Zeilenabstand) oder mit deutlicher Handschrift auf nur einer Seite des Papiers geschrieben, die Adressen sollten vollständig und alle Zitate mit genauer Quellenangabe versehen sein. Frauen sollten ihrem Namen „Frau” oder „Fräulein” voransetzen; verheiratete Frauen sollten mit ihrem eigenen vollen Namen unterzeichnen, nicht mit dem ihres Mannes.

Die Zeugnisse sollten von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche beglaubigt sein, die entweder die Heilung beobachtet haben oder für die Rechtschaffenheit des Zeugnisausstellers einstehen können. Einer der Beglaubiger sollte, wenn möglich. Kirchenbeamter sein, in welchem Falle er seine Amtsbezeichnung beifügen sollte. Das Beibringen einer notariellen Beglaubigung ist zulässig, wenn der Zeugnisaussteller nicht drei Mitglieder Der Mutter-Kirche kennt.

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