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Über persönliche Freiheit

Aus der Mai 1928-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Heutzutage, wo Vergünstigungen und Rechte des einzelnen so allgemein erörtert werden, beschäftigt der Ausdruck „persönliche Freiheit” viel das öffentliche Denken. Häufig wird er jedoch so mißbraucht, daß er eher den Schein einer Entschuldigung gewinnt, statt als der würdige Ausdruck für gerechte Freiheit des einzelnen zu gelten. Während es in vielen Fällen scheinen kann, daß unser Sinn von Freiheit die Folge von persönlicher Auslegung ist, ist es gut, eingedenk zu sein, daß es einen göttlichen Sinn von Freiheit gibt, der bloße persönliche Meinung darüber weit überragt. Paulus beschrieb sie als „die herrliche Freiheit der Kinder Gottes”.

Infolge falscher Erziehung und aus Selbstsucht handeln viele Menschen immer noch unbedenklich in dem Glauben, daß die Freiheit, deren sich die Leute eines freien Volkes erfreuen, das Recht in sich schließe, persönlichen Begierden und Neigungen zu frönen, die ganz allgemein als gefährlich für die Menschen gelten. Unter diesem irrigen Freiheitsbegriffe, der unser Pflichtgefühl gegen Gott und unsern Nächsten (einschließlich einiger Verantwortlichkeit für das Wohlergehen der Gemeinde) verdunkelt, beharren viele dabei, der Selbstsucht zu frönen, ungeachtet der Wirkungen, die solches Frönen auch immer auf andere haben mag. Unter diesem falschen Antrieb und Sichgehenlassen werden alle Jahre Tausende eine Gefahr für andere und sind oft gezwungen, ihre menschliche Laufbahn mit einem inhaltund nutzlosen Leben in staatlichen Fürsorgeanstalten zu beenden. Durch ein aus einem falschen Sinn von Freiheit hervorgehendes unbedachtes Handeln schädigen viele fortwährend nicht nur ihre eigene Kraft und Standhaftigkeit sondern auch diejenige des Volkes, und nicht wenige fallen schließlich im nutzlosen Greisenalter ihren Mitbürgern zur Last. Sinken die durch einen falschen Sinn von persönlicher Freiheit so erbärmlich Irregeführten auf diese Stufe gefesselten Daseins herab, so entdecken sie, daß sie erst recht der Freiheit beraubt, von Gebrechlichkeit gebunden und häufig ohne Mittel sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Indem die Sterblichen auf ihr persönliches Recht pochen, in selbstsüchtiger Weise allem zu frönen, was ihnen beliebt, behaupten sie wohl, daß ihre Art und Weise, sich zu vergnügen, Gewissenssache sei. Wie Paulus in seinem Briefe an die Korinther über die tiefere Bedeutung von Gewissen mögen sie fragen: „Warum sollte ich meine Freiheit lassen richten von eines andern Gewissen?” Es ist aber wohl zu beachten, daß der Apostel diese Frage im Zusammenhang mit seinem Recht, Gott in Gerechtigkeit und Wahrheit zu dienen, stellte. Denn der Apostel warf diese Frage in einer Auseinandersetzung auf, in der er erklärte: „Ihr könnt nicht zugleich trinken des Herrn Kelch und der Teufel Kelch”, und: „Ihr esset nun oder trinket ..., so tut es alles zu Gottes Ehre”.

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