Es freut uns bekanntzugeben, daß unter der Obhut Der Mutter-Kirche Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Massachusetts, ein Fonds eröffnet worden ist, um bedürftigen Christlichen Wissenschaftern die Unterkunft in christlich-wissenschaftlichen Häusern in England und Wales zu ermöglichen.
Wie erinnerlich hat das britische Parlament im Jahre 1927 ein Gesetz zur Regelung der Leitung von Krankenheimen erlassen. Vor Verabschiedung dieses Gesetzes wurde ihm eine Klausel hinzugefügt, die den Gesundheitsminister ermächtigt, jedem Krankenheim, von dem er überzeugt ist, daß es „gemäß der Ausübung und den Grundsätzen der unter dem Namen Kirche Christi, Wissenschafter, bekannten Körperschaft” geführt wird, und vorausgesetzt, daß es als „Christlich-wissenschaftliches Haus” bekannt ist, Befreiung von der Wirkung dieses Gesetzes zu gewähren. Der christlich-wissenschaftliche Vorstand ernennt jährlich das Committee on Christian Science Houses, einen Ausschuß in London, der Eingaben um Befreiung entgegennimmt, dem Gesundheitsminister Vorschläge unterbreitet und gewährleistet, daß die Häuser, denen Befreiung bewilligt wird, in Übereinstimmung mit den im Parlamentsgesetz niedergelegten Bestimmungen weitergeführt werden.
Unseres Erachtens ist die Zeit gekommen, wo Wohltätigkeit angebracht ist, um es zu ermöglichen, daß bedürftigen Christlichen Wissenschaftern die Pflege und Versorgung, die diese Häuser bieten, zuteil wird, und aus diesem Grunde ist der Fonds jetzt eröffnet worden. Er führt den Namen „Wohltätigkeitsfonds zur Unterstützung bedürftiger Christlicher Wissenschafter, die in christlich-wissenschaftlichen Häusern in England und Wales Unterkunft suchen”, und wird von dem Committee on Christian Science Houses in London verwaltet. Beiträge können an den Schatzmeister Der Mutter-Kirche, Herrn Edward L. Ripley, 206 Massachusetts Avenue, Boston, Massachusetts, oder an das Committee on Christian Science Houses, Donington House, Norfolk Street, Strand, London, W.C. 2, England, gesandt werden.
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