[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 14. Juli 1934]
Es herrscht bei manchen Leuten da und dort Unklarheit darüber, was zu einer anerkannten Zweigkirche oder Vereinigung gehört. Eine Zweigkirche oder Vereinigung ist anerkannt, wenn ihr Gesuch um Anerkennung durch Die Mutterkirche genehmigt ist. Nach dieser Genehmigung durch die Direktoren Der Mutterkirche darf die Organisation in die Liste im Christian Science Journal aufgenommen werden, was etwa zwei Monate in Anspruch nimmt.
Wünscht eine Gruppe Christlicher Wissenschafter ein anerkannter Zweig Der Mutterkirche zu werden, so kann sie ein Gesuch um Anerkennung einreichen, woraufhin ihr ein Vordruck zum Ausfüllen zugesandt wird. Aber der Empfang eines Bewerbungsvordrucks sollte nicht als Ermutigung oder Versprechen hinsichtlich der endgültigen Entscheidung aufgefaßt werden. Diese wird auf Grund der Bewerbung getroffen, nachdem die erforderlichen Beweismittel gesammelt und erwogen sind.
Natürlich hat die Bewerbung einer Organisation, die auf der von Mrs. Eddy im Kirchenhandbuch, Artikel XXIII, Abschnitt 6, vorgeschriebenen Grundlage und in Übereinstimmung mit ihrem im Christian Science Sentinel vom 19. Februar 1910 veröffentlichten Briefe (an Zweite Kirche, Manchester, England) gebildet ist, Aussicht auf Genehmigung. Als im Jahre 1910 die Nachricht von der Bildung einer zweiten Kirche in Manchester im Heim der Mrs. Eddy in Chestnut Hill eintraf, schrieb einer der treuen Sekretäre der Mrs. Eddy an die Direktoren, die sofort Nachforschungen anstellten und sich vergewisserten, daß die Organisation nicht durch Spaltung sondern durch Zuwachs entstanden war. Und so enthält der Brief der Mrs. Eddy vom 19. Februar 1910 an die neue Kirche eine Wahrheit, die alle Kirchen und Vereinigungen und alle, die beabsichtigen, eine Kirche oder Vereinigung zu gründen, wohl erwägen sollten: „Zweite Kirche Christi, Wissenschafter, in Manchester, die also als Ergebnis von Zuwachs und nicht von Spaltung ihren Anfang nimmt, geht in Übereinstimmung mit dem ‚ewigen Geheiß des Gemüts‘ (Wissenschaft und Gesundheit, S. 520) vor”.
Ähnlich verhält es sich mit einem Gesuch um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche. Solange ein Gesuch von den Direktoren nicht in einer der halbjährlich stattfindenden Versammlungen (Satzungen, Artikel VI, Abschnitt 3) tatsächlich angenommen ist, kann sich der Bewerber nicht als Mitglied betrachten und kann nicht, wie zuweilen geglaubt wurde, als Leser in einer Zweigkirche gewählt werden. Die in Betracht kommenden Christlichen Wissenschafter sollten die ordnungsmäßige Ausführung der von Mrs. Eddy für solche Maßnahmen vorgesehenen Vorschriften abwarten.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 21. Juli 1934]
An dieser Stelle ist schon einmal die Rede gewesen von passenden Namen für verschiedene von Christlichen Wissenschaftern ins Leben gerufene, aber nicht mit der christlich-wissenschaftlichen Bewegung verbundene Unternehmen. Der christlich-wissenschaftliche Vorstand hat entschieden, daß die Verbindung der Worte „christlich-wissenschaftlich” mit irgend einem solchen Namen den Amtstätigkeiten der christlich-wissenschaftlichen Bewegung vorbehalten bleiben soll. Wir haben also den christlich-wissenschaftlichen Wohltätigkeitsverein und das christlich-wissenschaftliche Heim Pleasant View, da dies Namen von Tätigkeitszweigen der Bewegung sind.
„Christlich-wissenschaftliches Heim” ist kein passender Name für ein Heim oder ein Sanatorium, das nicht mit der Kirche verbunden ist. Pflegeheime in England und Wales, die von Einzelpersonen auf eigene Verantwortung unter dem Eintragungsgesetz für Pflegeheime betrieben werden und von dem Ausschuß für christlich-wissenschaftliche Häuser bestätigt sind, heißen unumgänglich christlich-wissenschaftliche Häuser. Von Christlichen Wissenschaftern anderwärts betriebene Pflegeheime erhalten einen passenden Namen, der nicht irrtümlich mit der Bezeichnung eines amtlichen Unternehmens verwechselt werden kann. „Christlich-wissenschaftliche Schule” ist nicht der richtige Ausdruck für eine von Christlichen Wissenschaftern und ihren Freunden unterhaltene Schule, die weltliche Ausbildung erteilt. Das Unternehmen sollte vielmehr als Schule für Christliche Wissenschafter oder für Kinder von Christlichen Wissenschaftern bezeichnet werden, oder man sollte ihm einen Eigenoder Ortsnamen geben. Ebenso sollte man einen Verein nicht „christlich-wissenschaftlichen Verein” oder „christlich-wissenschaftlichen Monitorverein” nennen, wenn er kein Teil der christlich-wissenschaftlichen Kircheneinrichtungen ist. Vielmehr sollte man einem von jungen Christlichen Wissenschaftern für gesellige Zwecke gebildeten Verein am besten einen besonderen Namen geben, selbst wenn es sein Bestreben ist, wie es zuweilen der Fall ist, den Christian Science Monitor auf hilfreiche und intensive Art zu studieren.
In einigen größeren Städten bestehen Vereine junger Christlicher Wissenschafter und ihrer Freunde. Berichten gemäß werden sie einem Bedürfnis gerecht, wenn sie in einfacher und hilfreicher Weise demokratisch geleitet werden und somit genügend dehnbare Regeln haben, um sich wechselnden Verhältnissen anzupassen, und wenn ernste, tätige Christliche Wissenschafter unter ihnen bei dem dazu gehörigen geselligen, sportlichen oder bildenden Teil die hohen Ziele der Christlichen Wissenschaft unterstützen. Der christlich-wissenschaftliche Vorstand hat entschieden, daß ein Landesverein, d.h. ein Verein, der Zweige oder Ortsgruppen hat, weder eine Notwendigkeit noch eine Hilfe ist, ja, daß er das Entfalten rein demokratischen Wirkens in jeder Einzelgruppe vermindert, und daß er zu vermeiden ist. So steht es überall den Christlichen Wissenschaftern, die Zeit und Lust haben, sich zu einem Verein zusammenzuschließen, sei es, um den Monitor zu lesen oder zu anderen Zwecken, handle es sich um junge Leute oder erwachsene Mitglieder der Gruppe, frei, es zu tun; es wird ihnen aber geraten, es auf eigenen Antrieb und ihrem eigenen Wollen und Vorgehen gemäß zu tun, nicht nach einem festgesetzten, vorherbestimmten Plan, der ihnen die Gelegenheiten, selbst in einfachen Angelegenheiten göttliche Führung zu beweisen, rauben würde.
Im Jahre 1907 traten Christliche Wissenschafter Friedensvereinen bei in dem Glauben, daß es dazu beitragen würde, dem Krieg vorzubeugen und den Frieden zu erhalten. Mrs. Eddy wandte sich zuerst nicht dagegen; als man aber anfing, zu weit zu gehen, schrieb sie die Satzung Artikel VIII, Abschnitt 16, deren Überschrift damals „Die Förderung des Friedens”, später aber „Beitritt zu einem andern Verein” hieß. Die Satzung lautete damals ein wenig anders als heute, aber der Inhalt war derselbe. Nach Annahme der Satzung und ihrer Veröffentlichung in unseren Zeitschriften wandten sich die Nachfolger der Mrs. Eddy ihrem Wunsche gemäß den Lehren der Christlichen Wissenschaft als dem wahren Mittel, Frieden zu bringen, zu und erkannten, daß das tatsächliche Beweisen der Lehren der Christlichen Wissenschaft mehr zum Weltfrieden beiträgt, als wenn sie ihre Bemühungen anderweitig durch menschliche Verfahren und Pläne aufwenden.
Heute, 27 Jahre später, scheint sich die Welt auf Mitgliedschaft in neuen Organisationen verschiedener Art: Geheimverbänden, politischen Vereinen oder Zusammenschlüssen usw. zu stürzen, deren Mitglieder als Kennzeichen zum Teil auffällige Abzeichen tragen, während andere Losungsworte und das Leisten von Treueiden fordern. Einige Christliche Wissenschafter glauben, daß sie durch Beitritt zu diesen Organisationen besser zu der Erlösung des sie angehenden Teils der Welt beitragen können. Aber wie der Vorstand Der Mutterkirche auf briefliche Anfragen schon oft geantwortet hat, muß jeder Christliche Wissenschafter in Übereinstimmung mit der Satzung Artikel VIII, Abschnitt 15 entscheiden, ob der Beitritt zu einer Organisation außerhalb Der Mutterkirche seinem „Fortschritt in der Christlichen Wissenschaft hinderlich” ist oder nicht; doch sollte er den Rat nicht vergessen, den Mrs. Eddy in den erwähnten Satzungen gibt, insbesondere ihre Erwähnung der Mittel, wodurch Christliche Wissenschafter „bestrebt sein sollen, die Wohlfahrt der ganzen Menschheit zu fördern”, nämlich „dadurch, daß sie die Vorschriften der göttlichen Liebe demonstrieren”.
