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Etwas von Interesse

Etwas von Interesse

Bewerbungen befürworten und gegenzeichnen

Aus der Dezember 1937-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

Christian Science Sentinel


Die Bewerbungen derer befürworten, die bereit sind und das Verlangen haben, als Mitglied in Die Mutterkirche aufgenommen zu werden, ist eines der Vorrechte jedes Mutterkirchenmitglieds. Manche Mitglieder machen oft, andere selten von diesem Vorrecht Gebrauch. Aber alle Mitglieder sollten die in Artikel IV, V und VI des Handbuchs Der Mutterkirche klar aufgeführten, zur Mitgliedschaft nötigen Vorbedingungen kennen. Um sicher zu gehen, daß die Bewerber diesen Bedingungen entsprechen, ist ein gewisses Vorgehen festgesetzt worden, das in dem Zirkular „Anleitungen zum Ausfüllen der Gesuche um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche”, das mit jedem Bewerbungsformular gesandt wird, erklärt ist. Dieses Zirkular, das in Deutsch und in anderen Sprachen zu haben ist, ist sorgfältig abgefaßt, um die am häufigsten wiederkehrenden Fragen über Kirchenmitgliedschaft zu beantworten und um die beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare zuweilen vorkommenden Fehler zu vermeiden. Da diese Anleitungen so ausgearbeitet sind, verringert das Befolgen der darin gegebenen Richtlinien die Arbeit des Schriftführers Der Mutterkirche und beschleunigt die Erledigung der Bewerbungen. Es wird daher sehr empfohlen, daß sich die Bewerber, die Befürworter und die Gegenzeichner, mit dem Inhalt des Heftchens vertraut machen.

Befürworter und Gegenzeichner seien hiermit daran erinnert, daß nach dem Handbuch Der Mutterkirche eine Bewerbung erst befürwortet oder gegengezeichnet werden darf, wenn der Bewerber seine Bewerbung selber unterschrieben hat (vgl. Artikel V, Abschnitt 6). Die Unterschriften sind sehr wichtig; sie müssen von den Bewerbern selber geschrieben sein und sollten angeben, ob Bewerberinnen Frauen oder Fräulein sind; ein Vorname muß ausgeschrieben sein. Die Unterschriften dürfen nicht in Druckschrift geschrieben sein, und zwar aus dem Grunds nicht, weil die persönliche Unterschrift auf der Bewerbung nach erfolgter Aufnahme der gesetzliche Beweis der Mitgliedschaft wird.

Jede Bewerbung muß gewissen Forderungen gerecht werden. Ein Bewerber, der Schüler eines anerkannten Lehrers ist, sollte das Bewerbungsformular 1 benützen und die Empfehlung seines Lehrers beibringen. Ein Bewerber, der keinen Klassenunterricht in der Christlichen Wissenschaft von einem anerkannten Lehrer gehabt hat, sollte das Bewerbungsformular 2 benützen. Diese Form muß von einem Mitglied Der Mutterkirche von gutem Ruf befürwortet und von einem Mitglied, das den Titel C.S.B. oder C.S.D. führt, gegengezeichnet sein. Ist das Gesuch von einem Mitglied mit dem Titel C.S.B, oder C.S.D. befürwortet, so ist keine weitere Unterschrift nötig. Die Ausnahmen zu diesen Regeln sind im Kirchenhandbuch, Artikel V, Abschnitt 4 und Artikel VII zu finden.

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