Im Frühjahr 1927 wurde im britischen Parlament eine Gesetzesvorlage betreffend die Genehmigung von Pflegeheimen zur Regelung des Betriebs von Pflegeheimen in England und Wales eingebracht.
Eine Vorschrift dieser Vorlage war, daß jedem Pflegeheim ein Arzt oder eine geprüfte Krankenpflegerin vorstehen müsse. Ehe diese Vorlage jedoch Gesetz wurde, wurde ein Zusatz angenommen, der christlich-wissenschaftliche Pflegeheime von diesem Gesetze befreite, vorausgesetzt, daß sie in Übereinstimmung mit der Lehre und der Ausübung der Christlichen Wissenschaft betrieben werden und den Namen „Christlich-wissenschaftliche Häuser” führen.
Damit die Vorschriften dieses Gesetzzusatzes ausgeführt werden, ernennt der christlich-wissenschaftliche Vorstand jährlich einen Ausschuß von drei Christlichen Wissenschaftern in London, der den Namen Ausschuß für christlich-wissenschaftliche Häuser führt. Gegenwärtig gibt es sechs christlich-wissenschaftliche Häuser in England. Die Gäste in diesen Häusern verlassen sich ganz auf die Hilfe der Christlichen Wissenschaft; denn das Parlament hat sie unter der klaren Voraussetzung, daß in diesen Häusern keine materiellen Heilmittel gebraucht werden und keine ärztliche Behandlung erteilt wird, von der Einhaltung des Gesetzes befreit.
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