Mitgliedschaft in Der Mutterkirche, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Massachusetts, in einem ihrer Zweige oder in beiden, ist ein freudebringendes Vorrecht. Doch Kirchenmitgliedschaft kann nicht nur auf Grund des bloßen Wunsches erlangt werden, sondern durch geistiges Bereitsein. Dies geht aus der folgenden Erklärung hervor, die in Übereinstimmung mit dem Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy (S. 114) auf den Gesuchsformularen für Mitgliedschaft in Der Mutterkirche erscheint: „Jemand, der nicht Mitglied einer andern Kirche ist, außer einer Zweig-Kirche Christi, Wissenschafter, der die Christliche Wissenschaft liebt und die Bibel und Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift von Reverend Mary Baker Eddy sowie andre Werke von dieser Verfasserin mit Verständnis liest, der christlich gesinnt ist und sich völlig zu den Glaubenssätzen und Vorschriften Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Mass., bekennen kann, darf als Mitglied aufgenommen werden.“ Schüler der Sonntagsschule, die beabsichtigen, der Kirche beizutreten, sollten daran erinnert werden, daß dieser Schritt vorwärts nicht einfach auf Grund eines menschlichen Entschlusses getan werden kann, sondern als das Resultat ernsten Betens und geistigen Wachstums.
Der dritte Abschnitt des IV. Artikels im Kirchenhandbuch gestattet die Aufnahme von Kindern im Alter von zwölf Jahren in Die Mutterkirche, doch die Zweigkirchen stellen ihre eigenen Regeln auf, die gewöhnlich das erforderliche Mindestalter für Mitgliedschaft bestimmen. In den Statuten mancher Zweigkirchen wird jedoch kein Mindestalter festgesetzt, sondern über jede Bewerbung den besonderen Umständen entsprechend entschieden. Schüler, die sich um Kirchenmitgliedschaft bewerben, sollten nicht nur das christlich-wissenschaftliche Lehrbuch „Wissenschaft und Gesundheit“ gut kennen, sondern auch das Kirchenhandbuch. Ehe man das Aufnahmegesuch eines Schülers empfiehlt, sollte man sich vergewissern, daß der Schüler den Abschnitten 1, 4 und 6 in Artikel VIII des Kirchenhandbuchs besondere Aufmerksamkeit geschenkt und die Notwendigkeit erkannt hat, die darin dargelegten Pflichten zu erfüllen.
Obwohl es üblich ist, in den Gottesdiensten zu bestimmten Zeiten eine Bekanntmachung bezüglich der Kirchenmitgliedschaft zu verlesen, so geschieht dies gewöhnlich nicht in der Sonntagsschule, da die Ordnung der Übungen für die Sonntagsschule auf Seite 127 des Handbuchs keine derartigen Bekanntmachungen vorsieht. Es ist das Vorrecht des Lehrers, die Schüler auf die Wichtigkeit der von Mrs. Eddy gegründeten Kirche von Zeit zu Zeit hinzuweisen. In dem Maße, wie das Kind immer mehr die Lehren und die Mission unserer Führerin verstehen lernt, wird ganz natürlich das Verlangen in ihm erwachen, ihrer Kirche beizutreten, um in Übereinstimmung mit ihrer großen Entdeckung zur Erlösung der Menschheit beizutragen.
Der wachsame Lehrer weiß genau darüber Bescheid, wie es um den geistigen Fortschritt der Schüler in seiner Klasse steht, und so kann er einem jeden dabei behilflich sein, zur rechten Zeit Kirchenmitgliedschaft zu erwägen. Diese Mitgliedschaft muß eine individuelle Demonstration sein, und man sollte sie nicht nur aus dem Grunde aufnehmen, weil andere es tun. Geistiger Fortschritt allein entscheidet über das Bereitsein zu diesem bedeutsamen Schritt.
Die Lehrer können den Kindern sagen, daß es das Vorrecht derer ist, die bereit sind, den Anforderungen Der Mutterkirche zu genügen, ihr im Alter von 12 Jahren beizutreten. Wenn auch ein Kind niemals durch Druck beeinflußt werden sollte, Der Mutterkirche oder einer Zweigkirche beizutreten, so kann doch ein Schüler dazu ermutigt werden, diesen Schritt zu tun, wenn es klar ist, daß er geistig völlig bereit ist. Dies ist besonders der Fall bei Schülern der Oberschule, die sich auf das Universitätsstudium vorbereiten, denn außer ihrem Besuch der Sonntagsschule können sie als Mitglieder Der Mutterkirche dazu beitragen, die christlich-wissenschaftlichen Studentengruppen an den Hochschulen zu gründen oder zu leiten, gemäß Artikel XXIII, Abschnitt 8, des Kirchenhandbuchs.
Schüler der Sonntagsschule, die Mitglieder einer Zweigkirche sind, können ernannt werden, bei den Ausschüssen der Kirche mitzuwirken oder bei anderen Aufgaben mitzuhelfen, sofern diese Tätigkeiten nicht mit der vollen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Sonntagsschule in Konflikt gerät.
Die geistige Entwicklung des Schülers, die so wichtig ist als Grundlage für die Kirchenmitgliedschaft, beginnt schon in den unteren Klassen. Hier lernen die Kinder die heilenden Wahrheiten, die in den ersten Lektionen dargelegt werden — den Zehn Geboten, den Seligpreisungen und dem Gebet des Herrn mit dessen geistiger Auslegung, die wir auf Seite 16 und 17 in „Wissenschaft und Gesundheit“ finden — und weiter lernen sie, diese geistigen Wahrheiten in ihrem täglichen Leben in Anwendung zu bringen. Wenn sie fortfahren, die Sonntagsschule zu besuchen, lernen sie mehr und mehr die wahre Bedeutung der Kirche und der Kirchenmitgliedschaft verstehen. Auf Seite 35 in „Wissenschaft und Gesundheit“ sagt Mrs. Eddy: „Unsre Kirche ist auf dem göttlichen Prinzip, Liebe, erbaut. Wir können uns mit dieser Kirche nur vereinigen, wenn wir neu geboren werden aus dem Geist, wenn wir das Leben erreichen, das Wahrheit ist, und die Wahrheit, die Leben ist, indem wir die Früchte der Liebe hervorbringen — Irrtum austreiben und die Kranken heilen.“
Er ist der lebendige Gott, der ewiglich bleibt, und sein Königreich ist unvergänglich, und seine Herrschaft hat kein Ende. Er ist ein Erlöser und Nothelfer, und er tut Zeichen und Wunder im Himmel und auf Erden. Der hat Daniel von den Löwen erlöst. — Daniel 6:27, 28.