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Der Schüler und Kirchenmitgliedschaft

Aus der März 1956-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Mitgliedschaft in Der Mutterkirche, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Massachusetts, in einem ihrer Zweige oder in beiden, ist ein freudebringendes Vorrecht. Doch Kirchenmitgliedschaft kann nicht nur auf Grund des bloßen Wunsches erlangt werden, sondern durch geistiges Bereitsein. Dies geht aus der folgenden Erklärung hervor, die in Übereinstimmung mit dem Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy (S. 114) auf den Gesuchsformularen für Mitgliedschaft in Der Mutterkirche erscheint: „Jemand, der nicht Mitglied einer andern Kirche ist, außer einer Zweig-Kirche Christi, Wissenschafter, der die Christliche Wissenschaft liebt und die Bibel und Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift von Reverend Mary Baker Eddy sowie andre Werke von dieser Verfasserin mit Verständnis liest, der christlich gesinnt ist und sich völlig zu den Glaubenssätzen und Vorschriften Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Mass., bekennen kann, darf als Mitglied aufgenommen werden.“ Schüler der Sonntagsschule, die beabsichtigen, der Kirche beizutreten, sollten daran erinnert werden, daß dieser Schritt vorwärts nicht einfach auf Grund eines menschlichen Entschlusses getan werden kann, sondern als das Resultat ernsten Betens und geistigen Wachstums.

Der dritte Abschnitt des IV. Artikels im Kirchenhandbuch gestattet die Aufnahme von Kindern im Alter von zwölf Jahren in Die Mutterkirche, doch die Zweigkirchen stellen ihre eigenen Regeln auf, die gewöhnlich das erforderliche Mindestalter für Mitgliedschaft bestimmen. In den Statuten mancher Zweigkirchen wird jedoch kein Mindestalter festgesetzt, sondern über jede Bewerbung den besonderen Umständen entsprechend entschieden. Schüler, die sich um Kirchenmitgliedschaft bewerben, sollten nicht nur das christlich-wissenschaftliche Lehrbuch „Wissenschaft und Gesundheit“ gut kennen, sondern auch das Kirchenhandbuch. Ehe man das Aufnahmegesuch eines Schülers empfiehlt, sollte man sich vergewissern, daß der Schüler den Abschnitten 1, 4 und 6 in Artikel VIII des Kirchenhandbuchs besondere Aufmerksamkeit geschenkt und die Notwendigkeit erkannt hat, die darin dargelegten Pflichten zu erfüllen.

Obwohl es üblich ist, in den Gottesdiensten zu bestimmten Zeiten eine Bekanntmachung bezüglich der Kirchenmitgliedschaft zu verlesen, so geschieht dies gewöhnlich nicht in der Sonntagsschule, da die Ordnung der Übungen für die Sonntagsschule auf Seite 127 des Handbuchs keine derartigen Bekanntmachungen vorsieht. Es ist das Vorrecht des Lehrers, die Schüler auf die Wichtigkeit der von Mrs. Eddy gegründeten Kirche von Zeit zu Zeit hinzuweisen. In dem Maße, wie das Kind immer mehr die Lehren und die Mission unserer Führerin verstehen lernt, wird ganz natürlich das Verlangen in ihm erwachen, ihrer Kirche beizutreten, um in Übereinstimmung mit ihrer großen Entdeckung zur Erlösung der Menschheit beizutragen.

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