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Leser in Kirchen und Vereinigungen

Aus der Juni 1959-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

Herold


Artikel III, Abschnitt 6, des Handbuchs Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy bestimmt, daß alle Leser in Zweigkirchen Mitglieder Der Mutterkirche sein müssen. Die Vorschriften für die Anerkennung einer christlich-wissenschaftlichen Vereinigung enthalten eine ähnliche Bestimmung. Wenn sich also eine Gruppe Christlicher Wissenschafter um Anerkennung als Zweigkirche oder Vereinigung durch Die Mutterkirche und Aufnahme in das Verzeichnis im Christian Science Journal bewirbt, dann sollte sie als Leser Mitglieder haben, die in Der Mutterkirche in gutem Rufe stehen. Nicht nur die regelmäßigen Leser, sondern auch stellvertretende oder solche, die nur vorübergehend lesen, müssen ebenfalls Mitglieder Der Mutterkirche sein.

Bewerber um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche, die von ihrer Aufnahme noch nicht benachrichtigt sind, können nicht als Leser gewählt werden; sie müssen Mitglieder sein, ehe sie Leser werden können. Dies gilt auch für diejenigen, die für ein Jahr probeweise wiederaufgenommen werden möchten.

In einigen seltenen Fällen glaubte eine Vereinigung, sich aus dem Kirchenverzeichnis im Journal streichen lassen zu müssen, weil jedes wählbare Mitglied bereits drei Jahre als Leser in der Vereinigung oder in anderen Zweigen gedient hatte. Obwohl Mrs. Eddys Aufsatz „Worte für die Weisen“ auf Seite 250 in „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ (Die Erste Kirche Christi, Wissenschafter, und Verschiedenes) ihren Wunsch klar erkennen läßt, daß jemand, der drei jahre in einem Zweige als Leser gedient hat, sich von dieser Arbeit zurückziehen sollte, dürfte es unter außergewöhnlichen Umständen doch vorzuziehen sein, von dem von Mrs. Eddy in ihrem Aufsatz „Nachglühen“ (ebd.) gegebenen Spielraum Gebrauch zu machen, und eher Leser wiederzuwählen, als aufzuhören, ein Zweig Der Mutterkirche zu sein.

In Fällen, wo die Satzungen einer Vereinigung eine zu strenge Regel betreffs der Amtszeit der Leser enthalten, dürfte es ratsam sein, die Satzungen ordnungsgemäß so zu ändern, daß sie auf Notfälle anwendbar sind.

Zur Gründung einer Zweigkirche ist es erforderlich, daß sich mindestens ein in der Liste im Journal angegebener aktiver Ausüber unter den Mitgliedern befinde. Sollte aber eine Kirche nach ihrer Bestätigung als Zweig je einmal keinen im Journal eingetragenen Ausüber unter ihren Mitgliedern haben, so bleibt sie dennoch ein Zweig Der Mutterkirche. Obgleich es für eine Vereinigung hilfreich ist, unter den Mitgliedern einen eingetragenen Ausüber zu haben, so erfordern es die Regeln nicht.

Im allgemeinen wird es als wünschenswert betrachtet, daß einer der Leser ein Mann und der andere eine Frau sei; die lokalen Verhätnisse einschließlich der Qualifikationen der Mitglieder lassen jedoch in manchen Fällen die Wahl von zwei Frauen oder zwei Männern ratsam erscheinen. Mrs. Eddy beantwortet die Frage, ob ein Mann oder eine Frau als Erster Leser vorzuziehen sei, sehr nachdrücklich, indem sie sagt, daß sie ohne Rücksicht auf das Geschlecht „den Schüler“ vorziehe, „der am geistigsten gesinnt sei“ (Miscellany, S. 249).

Häufig entsteht die Frage, ob die Leser auch andere Kirchenämter oder -Stellungen bekleiden dürfen. Außer dem Amt des Vorsitzenden, das ein Leser nach Artikel III, Abschnitt 8, des Kirchenhandbuchs nicht bekleiden soll, macht Die Mutterkirche keine Einschränkungen. Die Frage ist also eine lokale. Manche Zweigkirchen ziehen vor, dem Ersten Leser im allgemeinen keine andere Arbeit zu übertragen, damit er seine Zeit und Aufmerksamkeit der einen Hauptpflicht des Leseramts widmen kann. Andere machen keine Einschränkungen und lassen die Mitglieder über die Frage des Bekleidens anderer Ämter entscheiden.

Der Umfang der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Ersten Lesers ist nach Artikel III, Abschnitt 7 und 8, des Kirchenhandbuchs ein Gegenstand, der andächtige Erwägung erfordert, da die Satzungen (Abschn. 7) vorsehen, daß der Erste Leser „die Disziplin der Kirche, deren Leser [er] ist, aufrechterhalten und ihre Satzungen durchführen“ soll, und doch weiterhin bestimmen (Abschn. 8), daß „der Leser der Kirche kein Führer sein darf“.

Es liegt auf der Hand, daß in einer demokratischen Körperschaft, wo lokale Selbstverwaltung besteht, ein Leser kein Diktator sein darf. Auch kann er keine Fragen entscheiden, die zweifellos vom Vorstand oder von den Mitgliedern endgültig entschieden werden sollten. Seine Pflichten beim Aufrechterhalten der Ordnung und der Satzungen müssen den Entscheidungen des Vorstandes oder der Mitglieder, welche die endgültige Autorität besitzen, angepaßt oder, wenn notwendig, unterworfen sein. Artikel XXIII, Abschnitt 1 und 10, des Kirchenhandbuchs ist für die Angelegenheiten der Zweigkirchen maßgebend.

Betreffend etwa notwendiger Zurechtweisung setzt Artikel XI, Abschnitt 13, des Kirchenhandbuchs fest, daß „jede Kirche“ in solchen Angelegenheiten für sich selbst handeln müßte, „falls diese traurige Notwendigkeit eintreten sollte“. Der Erste Leser führt die Satzungen und Regeln der Kirche in den von ihm geleiteten Gottesdiensten korrekt durch, indem er Gesetz und Gerechtigkeit aufrechterhält; es sollte jedoch vorausgesetzt werden, daß er in wichtigen Angelegenheiten, anstatt eigenmächtig und unabhängig vorzugehen, den Vorstand auf die der Berichtigung bedürfenden Zustände oder Tatsachen aufmerksam macht, und daß er dann gemeinsam mit dem Vorstand handelt, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob ein Leser auch eingetragener Ausüber sein dürfte. Welche andere Arbeit könnte doch einen Leser besser befähigen, den Besuchern der Gottesdienste die in den Lektionspredigten des Vierteljahrsheftes der Christlichen Wissenschaft enthaltene heilende Wahrheit darzubieten! Natürlich muß der Leser, der auch Ausüber ist, wie jeder andere, der das Amt bekleidet, sich genügend auf seine Arbeit vorbereiten. Er sollte seines heiligen Berufs immer eingedenk sein. „Sie müssen sich“, in Mrs. Eddys Worten über die Leser (Handbuch, Art. III, Abschn. 1), „von der Welt unbefleckt halten — rein vom Übel — damit der mentale Einfluß, der von ihnen ausgeht, Gesundheit und Heiligkeit fördere, ja die geistige Gesinnung, die so allgemein not tut“.

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