In dem Gesetz der Heiligkeit finden sich unter anderem diese Vorschriften (3. Mose 19:13, 18): „Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben... Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Sind diese Gesetze nur um unseres Nächsten willen oder sind sie auch um unseretwillen niedergelegt worden? Ganz sicher um unseres Nächsten willen sollten wir ihn lieben und ihm keinen Schaden zufügen; aber es ist auch für unser eigenes Wohlergehen notwendig, daß wir im Umgang mit unseren Mitmenschen aufrichtig sind.
In „Wissenschaft und Gesundheit“ warnt uns Mrs. Eddy (S. 449): „Das Unrecht, das man einem andern zugefügt hat, fällt schwer auf einen selbst zurück.“
Sowohl das moralische wie auch das geistige Gesetz fordert ein Wiedergutmachen für das einem anderen zugefügte Unrecht. Mose verfügte (2. Mose 22:5 [6]): „Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen,... so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.“ Wir können nicht leichtfertig über ein Unrecht hinweggehen, das wir einem andern absichtlich oder unabsichtlich zugefügt haben.
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