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Demokratische Zweigkirchenregierung

Aus der Juni 1963-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Von wesentlicher Bedeutung für den ordnungsgemäßen Fortschritt und den Schutz der Christlichen Wissenschaft ist die Satzung im Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy, Artikel XXIII Abschnitt 10, wo es auszugsweise heißt: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweigkirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andre Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“

Unsere Führerin legte offensichtlich großen Nachdruck auf diese Regel, denn einige Jahre nachdem diese Satzung festgelegt worden war, beauftragte sie den damaligen Vorsitzenden des Vorstands der Christlichen Wissenschaft, der zugleich Hauptschriftleiter ihrer Zeitschriften war, im Christian Science Sentinel vom 15. Januar 1910 ihren Wunsch nach einer besseren Demokratie in den christlich-wissenschaftlichen Kirchen zu veröffentlichen. Ihr Sekretär schrieb: „Unsere Führerin wünscht, daß alle Zweigkirchen Christi, Wissenschafter, der zunehmenden Tendenz folgen, eine wahrhaft demokratische Form der Kirchenregierung anzunehmen. Sie glaubt, daß alle Zweigkirchen, die mehr oder weniger unter der Kontrolle irgendeines Lehrers oder der Schüler irgendeines Lehrers gestanden haben, großen Gewinn daraus ziehen werden, wenn sie zu einer freieren Regierungsform auf breiterer Basis übergehen. Mrs. Eddy ist von der Weisheit eines solchen Vorgehens beeindruckt und möchte die Aufmerksamkeit auf den Segen lenken, der den Kirchen aus einem solchen Vorgehen erwachsen kann.“

Obwohl alle Zweige Der Mutterkirche diese Forderung nach einer demokratischen Regierung angenommen haben und sich daran halten, erhebt sich doch oft die Frage, inwieweit sich die Zweigkirchen in ihren eigenen Angelegenheiten um Rat und Führung an Die Mutterkirche wenden sollten.

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