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Demokratische Zweigkirchenregierung

Aus der Juni 1963-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Von wesentlicher Bedeutung für den ordnungsgemäßen Fortschritt und den Schutz der Christlichen Wissenschaft ist die Satzung im Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy, Artikel XXIII Abschnitt 10, wo es auszugsweise heißt: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweigkirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andre Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“

Unsere Führerin legte offensichtlich großen Nachdruck auf diese Regel, denn einige Jahre nachdem diese Satzung festgelegt worden war, beauftragte sie den damaligen Vorsitzenden des Vorstands der Christlichen Wissenschaft, der zugleich Hauptschriftleiter ihrer Zeitschriften war, im Christian Science Sentinel vom 15. Januar 1910 ihren Wunsch nach einer besseren Demokratie in den christlich-wissenschaftlichen Kirchen zu veröffentlichen. Ihr Sekretär schrieb: „Unsere Führerin wünscht, daß alle Zweigkirchen Christi, Wissenschafter, der zunehmenden Tendenz folgen, eine wahrhaft demokratische Form der Kirchenregierung anzunehmen. Sie glaubt, daß alle Zweigkirchen, die mehr oder weniger unter der Kontrolle irgendeines Lehrers oder der Schüler irgendeines Lehrers gestanden haben, großen Gewinn daraus ziehen werden, wenn sie zu einer freieren Regierungsform auf breiterer Basis übergehen. Mrs. Eddy ist von der Weisheit eines solchen Vorgehens beeindruckt und möchte die Aufmerksamkeit auf den Segen lenken, der den Kirchen aus einem solchen Vorgehen erwachsen kann.“

Obwohl alle Zweige Der Mutterkirche diese Forderung nach einer demokratischen Regierung angenommen haben und sich daran halten, erhebt sich doch oft die Frage, inwieweit sich die Zweigkirchen in ihren eigenen Angelegenheiten um Rat und Führung an Die Mutterkirche wenden sollten.

Wenn es sich um Fragen handelt, die die Bildung neuer Zweigkirchen betreffen oder die Art und Weise, wie die Christliche Wissenschaft dargeboten und gefördert werden sollte, ist es angebracht, sie Der Mutterkirche zu unterbreiten. Es muß jedoch eingesehen werden, daß Die Mutterkirche sich nicht in interne Kirchenangelegenheiten oder in die geschäftlichen Vorgänge ihrer Zweige einmischen kann.

Die Organisation der Kirche Christi, Wissenschafter, ist im Handbuch festgelegt. Die Mutterkirche und ihre Zweige sind eins. Beide unterscheiden sich jedoch in der Regierungsform voneinander. Viele Satzungen im Handbuch beziehen sich ausschließlich auf die Regierung und die Tätigkeit Der Mutterkirche und sollten daher nicht von ihren Zweigkirchen übernommen werden. So ziehen zum Beispiel die Zweige Der Mutterkirche ihre Mitglieder entsprechend ihren eigenen Satzungen zur Rechenschaft, nicht entsprechend denen des Handbuchs, da diese ausschließlich auf das Disziplinarverfahren Der Mutterkirche Bezug haben. Es gibt jedoch Satzungen im Handbuch, die sich besonders mit der Bildung und der Verwaltung der Zweigkirchen beschäftigen. Andere wieder finden speziell auf die Mitglieder Der Mutterkirche Anwendung, besonders die unter Artikel VIII mit dem Titel „Disziplin“.

In Übereinstimmung mit dem Kirchenhandbuch ist es erforderlich, daß jede Kirche ihre Geschäfte in ausgesprochen demokratischer Weise erledigt. Die Kirchenvorstände müssen in Übereinstimmung mit den Kirchensatzungen handeln und gemäß den Anweisungen, die ihnen von den Mitgliedern in den Geschäftssitzungen gegeben werden. Diese Anweisungen müssen gleichfalls den Satzungen entsprechen. Die Vorstände der Zweigkirchen sind keine gesetzgebenden Körperschaften; sie haben lediglich eine vollziehende Funktion.

Es ist wichtig, daß die Zweigkirchenmitglieder anerkennen, daß alle Entscheidungen durch Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen werden, wenn es in den Kirchensatzungen nicht anders vorgesehen ist. Es ist wesentlich für das harmonische Arbeiten einer Kirche, daß sich die Minderheit an die Entscheidung der Mehrheit hält, bis vielleicht diese Entscheidung durch Demonstration und ein ordnungsgemäßes Vorgehen, wie es die Kirchensatzungen vorsehen, geändert wird.

Alle Zweigkirchenmitglieder einschließlich ihrer Vorstände sollten bei der Ausarbeitung ihrer örtlichen Kirchenangelegenheiten im Gebet die göttliche Führung suchen. Sie sollten auf das Prinzip, nicht auf die Person schauen, um sich leiten zu lassen.

Eine Zweigkirche arbeitet am wirksamsten und harmonischsten, wenn sich ihre Mitglieder dankbar darin einig sind, Gottes Regierung durch weise und hingebungsvolle individuelle Beteiligung an echt demokratischen Vorgängen zur Auswirkung kommen zu lassen.

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