Es ist durchaus üblich, daß die Schülervereinigung eines anerkannten Lehrers der Christlichen Wissenschaft ihre jährliche Versammlung in einem Zweigkirchengebäude abhält, und auch, daß ein Lehrer dort seinen Klassenunterricht erteilt. Gegen den Gebrauch des Kirchenraums oder eines anderen geeigneten Raums einer Zweigkirche zu diesem Zweck ist nichts einzuwenden, vorausgesetzt, der Vorstand der betreffenden Zweigkirche gibt seine Zustimmung.
Für die Benutzung des Kirchengebäudes zu diesem Zweck sollte die Zweigkirche nichts berechnen. Doch ist es zulässig, daß der Lehrer oder die Schülervereinigung für dieses Vorrecht einen angemessenen Betrag an die betreffende Kirche entrichtet.
Der Artikel XIII Abschnitt 1 des Handbuchs Der Mutterkirche von unserer Führerin Mary Baker Eddy sieht vor, Berichte über Fortschritt, die von den Zweigkirchen eingehen, mit anderen zu teilen. Der Vorstand der Christlichen Wissenschaft heißt solche Berichte von den Zweigen Der Mutterkirche willkommen. Während der Jahresversammlung Der Mutterkirche werden so viele Auszüge wie möglich verlesen werden.
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