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Aus der Februar 1966-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Von den Direktoren

Es ist durchaus üblich, daß die Schülervereinigung eines anerkannten Lehrers der Christlichen Wissenschaft ihre jährliche Versammlung in einem Zweigkirchengebäude abhält, und auch, daß ein Lehrer dort seinen Klassenunterricht erteilt. Gegen den Gebrauch des Kirchenraums oder eines anderen geeigneten Raums einer Zweigkirche zu diesem Zweck ist nichts einzuwenden, vorausgesetzt, der Vorstand der betreffenden Zweigkirche gibt seine Zustimmung.

Für die Benutzung des Kirchengebäudes zu diesem Zweck sollte die Zweigkirche nichts berechnen. Doch ist es zulässig, daß der Lehrer oder die Schülervereinigung für dieses Vorrecht einen angemessenen Betrag an die betreffende Kirche entrichtet.

Berichte über Fortschritt für die Jahresversammlung

Der Artikel XIII Abschnitt 1 des Handbuchs Der Mutterkirche von unserer Führerin Mary Baker Eddy sieht vor, Berichte über Fortschritt, die von den Zweigkirchen eingehen, mit anderen zu teilen. Der Vorstand der Christlichen Wissenschaft heißt solche Berichte von den Zweigen Der Mutterkirche willkommen. Während der Jahresversammlung Der Mutterkirche werden so viele Auszüge wie möglich verlesen werden.

In diesem Jahr wird die Jahresversammlung am 6. Juni abgehalten werden, und Berichte sollten an The Christian Science Board of Directors, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, U.S.A. 02115, gesandt werden und spätestens am 15. April eintreffen.

Internationale Postanweisungen

Die internationalen Postanweisungen, die bei der Verlagsgesellschaft in Boston eingehen, enthalten nur den Namen und die Anschrift des Absenders und den Betrag. Helfen Sie uns bitte, Ihnen besser zu dienen, indem Sie uns bei Aufgabe der Postanweisungen separat schreiben, wofür die Geldsendung bestimmt ist. Dadurch werden Verzögerungen vermieden, die durch Rückfragen entstehen.

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                                                                                                                            Mary Baker Eddy

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