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Eine durchaus demokratische Kirchenregierung

Aus der September 1968-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Immer, wenn sich Menschen zusammenschließen, um ein Ziel zu erreichen, müssen sie eine Form von Regierung haben. Die Regierung kann autoritär oder demokratisch sein, oder sie kann die beiden Prinzipien in verschiedenen Graden verkörpern. Wenn sie autoritär ist, regiert sie durch ein Machtgefüge, das von oben ausgeht und ihren Mitgliedern ihre Entscheidungen aufzwingt. Den unter solch einem autoritären System stehenden Menschen wird keine volle Freiheit des Ausdrucks und der Initiative zugestanden, weil dies einen Machtkampf auslösen würde, der von der Mitte fortstrebt und die zerbrechliche Gruppenstruktur in Gefahr bringen würde. Die Gruppe wird durch äußerliche Disziplin zusammengehalten, und es fehlt ihr an der Dynamik, weil sich die betreffenden Menschen behindert fühlen.

Eine wirklich demokratische Regierung andererseits läßt volle und freie Ausdrucksmöglichkeiten zu und gewinnt die bereitwillige Mitarbeit und Initiative jedes einzelnen für den Dienst am Ganzen. Die zu dieser Gruppe Gehörenden haben ein Zusammen- und Zugehörigkeitsgefühl, das zur Mitte hinstrebt und verbindet. Jedem steht es frei und jeder hat die Möglichkeit, seine ihm innewohnenden, von Gott verliehenen Fähigkeiten zu demonstrieren, und dies stärkt das Selbstvertrauen, das Verantwortungsgefühl, die Würde und den individuellen Fortschritt.

Die Kirchen Christi, Wissenschafter, die durchaus demokratische Einrichtungen sind, sind dynamisch und fortschrittlich. Wo Stillstand ist, ist vielleicht eine mehr demokratische Einstellung, mehr Freiheit und mehr Liebe vonnöten. Geht der Vorstand in den Kirchenangelegenheiten vielleicht zu autoritär vor, etwa in dem gutgemeinten Bemühen, sie voranzubringen? Sind sich die Mitglieder wirklich bewußt, daß sie selbst für die Regierung ihrer Kirche verantwortlich sind? Sind sie sich darüber völlig im klaren, daß die Mitglieder, die kollektiv und individuell ihre gottgegebene Weisheit und Initiative zum Ausdruck bringen, dieser Einrichtung die Autorität geben?

Mary Baker Eddy, die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft, schreibt: „Die Magna Charta der Christlichen Wissenschaft bedeutet viel, multum in parvo — alles-in-einem und eines-in-allem. Sie tritt ein für die unveräußerlichen, universalen Menschenrechte. Durchaus demokratisch, wird ihre Regierung durch allgemeines Übereinkommen der Regierten ausgeübt, wobei und wodurch der von seinem Schöpfer regierte Mensch sich selbst regiert.“ The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 246;

Durch ihr Verständnis der göttlichen Wirklichkeit spiegeln die Mitglieder Ursprünglichkeit, Initiative und Autorität wider. In einer Einrichtung, wie die Kirche sie ist, ernennen die Mitglieder mit widergespiegelter Weisheit einen Vorstand, der ihre Wünsche ausführt. Kein einzelner und kein Komitee, nicht einmal der Vorstand selbst, hat das Recht zu bestimmen, was für die Mitglieder das beste ist. Es ist der Christus, die wahre Idee des göttlichen Gemüts, der die Regierung Gottes offenbart. In dem Buch des Propheten Jesaja lesen wir: „Die Herrschaft ruht auf seiner Schulter; ... auf daß seine Herrschaft groß werde und des Friedens kein Ende ..., daß er's stärke und stütze durch Recht und Gerechtigkeit von nun an bis in Ewigkeit.“ Jes. 9:5, 6;

Der Vorstand, der die Regierung des einen Gemüts widerspiegelt und sich von christlichen Impulsen leiten läßt, führt die Wünsche der Mitglieder aus. Der Vorstand ist keine gesetzgebende Körperschaft. Er handelt im Rahmen der Gesetze oder Satzungen seiner Kirche und im Geiste des Handbuchs Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy. Er setzt Komitees ein, die bestimmte Funktionen auszuüben haben, und in einem wahrhaft demokratischen System haben solche Komitees eine ganz bestimmte Bewegungsfreiheit innerhalb ihres Aufgabengebiets und der Satzungen der Kirche. Die Komitees haben eher ein Maximum als ein Minimum an Entscheidungsfreiheit. In einem autoritären System haben die Komiteemitglieder jedoch immer eine untergeordnete Rolle, und es steht ihnen nicht frei, von ihrer eigenen Initiative, ihrem eigenen Ermessen und ihrer Ausdrucks- und Aktionsfreiheit Gebrauch zu machen.

Obgleich die Komitees dem Vorstand unterstehen, sollte beider Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich demokratischen Regeln entsprechend definiert und vom Vorstand und den Komitees eindeutig verstanden werden. Konflikte entstehen dort, wo die Autoritätsgrenze überschritten wird. Solche Grenzen sollten in einer Weise gesetzt werden, daß ein Maximum an demokratischer Bewegungsfreiheit gewährleistet wird.

Wenn die Vorstände dazu neigen, Funktionen zu übernehmen, die eigentlich zum Aufgabenbereich eines Komitees gehören, könnten sie auf einmal feststellen, daß sie überlastet sind. Sie sollten so viel Verantwortung wie möglich an Komitees und Mitglieder übertragen. Das ständige Ziel sollte sein, die Demokratie zu stärken anstatt einzuschränken und alle Kirchenangelegenheiten in diesem Licht zu betrachten. Die Demokratie erzielt die besten Ergebnisse; sie fördert die Einheit, das Gemeinschaftsgefühl, die Initiative, das Wachstum, das Verantwortungsgefühl und den Fortschritt.

Es ist wichtig, uns daran zu erinnern, daß von Gott aus gesehen kein Mitglied wichtiger ist als das andere. Gott weiß nichts von Lesern oder Hausmeistern, von Vorsitzenden oder Komiteemitgliedern. Dieses sind menschliche Einstufungen. Ebenso wie jedes Mitglied eines Orchesters wichtig ist, so ist die Gabe oder die Arbeit eines jeden einzelnen Kirchenmitglieds von Wert.

Paulus sagte: „Denn gleicherweise wie wir an einem Leibe viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder einerlei Geschäft haben, so sind wir viele ein Leib in Christus, aber untereinander ist einer des andern Glied.“ Röm. 12:4, 5; Wer den Christus bekundet, ist in der Tat der Ausdruck göttlicher Macht und Autorität. Wenn die Menschen sich vergegenwärtigen, daß der wirkliche, geistige Mensch von dem einen Gott harmonisch regiert wird, bringen sie ihre Angelegenheiten mit der vollkommenen Regierung in Übereinstimmung.

Ein Kirchenmitglied hat das Recht, eine andere Meinung als die Mehrheit zu haben, wenn der Betreffende meint, das göttliche Prinzip, die Liebe, habe ihn so geführt. Wer diese andere Meinung hat, sollte sich jedoch im Interesse der größeren Aufgabe der Kirche einem Mehrheitsbeschluß fügen. Dies nimmt ihm nicht sein demokratisches Recht, für eine Umkehrung der Entscheidung zu arbeiten, die er für falsch hält.

Autokratie kann zuweilen aufsehenerregende Ergebnisse erzielen, doch diese sind nicht von bleibendem Wert, weil die Menschen nicht das Gefühl haben, daß sie ihr eigener Ausdruck sind, und so fühlen sie sich nicht dafür verantwortlich. Eine Kirche Christi, Wissenschafter, ist eine freiwillig gebildete Organisation. Es gibt sicherlich einige, die sich der Kirchenorganisation nicht anschließen, weil sie die damit verbundenen Verpflichtungen scheuen.

Die Notwendigkeit, Eigenwillen, Selbstgerechtigkeit und Eigenliebe zu überwinden, regt jedoch Wachstum und Fortschritt an. In einer demokratischen Kirche, in der sich die Mitglieder freiwillig und vollauf beteiligen, können weise und bleibende Entscheidungen ohne Groll erreicht werden, und die Folge davon sind größerer Zusammenhalt und größere Aktivität.

Mrs. Eddy brachte allezeit Demut, Selbstlosigkeit und für alle eine zarte Liebe zum Ausdruck. Sie vermied eine autoritäre Haltung und arbeitete sehr daran, ihre demokratische Auffassung von der Kirche vor den Aggressionen des Bösen, die sich in Machtstolz ausdrücken, zu beschützen.

Das Kirchenhandbuch legte die Regierungsform für Die Mutterkirche fest, und Mrs. Eddy wurde vom göttlichen Gemüt getrieben, seine Gesetze niederzulegen. Soweit die Satzungen der Zweigkirche auf menschlicher Basis ersonnen wurden, werden sie vielleicht beschnitten und veredelt werden müssen, damit alles Autoritäre entfernt wird und sie mehr Demokratie zum Ausdruck bringen.

Die Zweigkirchen sind autonom. Sie haben völlige Freiheit, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Mrs. Eddy schreibt im Handbuch: „Die Mutterkirche Christi, Wissenschafter, darf keine allgemeine amtliche Aufsicht über andere Kirchen führen, noch darf sie von anderen beaufsichtigt werden.“ Kirchenhandbuch, Art. XXIII Abschn. 1; Und sie erklärt auch: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweigkirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andere Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“ Abschn. 10.

Wenn das verstanden wird, wird die Versuchung nicht so groß sein, häufig an die Zentrale in Boston um Anweisungen zu schreiben. Die Mutterkirche mag wohl Rat geben, aber dieser darf nicht als Gesetz ausgelegt werden, es sei denn, sie zitiere aus dem Handbuch und Mrs. Eddys anderen Schriften.

In dem kritiklosen Übernehmen von Präzedenzfällen und niedergelegten Regelungen, die an sich schon eine Art der autoritären Regierungsform sind, liegt eine Gefahr. Im Gemüt gibt es nichts Stereotypes, und überholte Systeme sollten ihre erstickende Autorität nicht anderen aufdrängen dürfen.

Unser Wegweiser Christus Jesus ließ sich nicht von menschlichen Gesetzbüchern und Systemen leiten, sondern er wandte sich an Gott. Auch wir als seine Nachfolger können unser individuelles Recht, von Gott geführt zu werden, beanspruchen und von ihm Gebrauch machen. Gemüt leitet, Wahrheit irrt sich nicht, Seele ist nicht an Formen gebunden, und das göttliche Prinzip regiert. Wo diese Wahrheiten verstanden und demonstriert werden, wird an die Stelle von überholten Verfahren aufbauender, fruchtbarer und friedlicher Fortschritt treten.

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