In vielen Ländern werden die Bürger für eine gewisse Zeit zum Wehrdienst eingezogen. Die Wehrpflichtgesetze einiger dieser Länder erkennen an, daß das Gewissen des einzelnen und seine religiösen Überzeugungen bei seiner Einstellung zu dieser Verpflichtung entscheidend mitsprechen. Demgemäß sehen diese Gesetze verschiedene Möglichkeiten vor, wie der Bürger diesen Dienst erfüllen kann. Die drei üblichsten sind:
a) Er kann zur Ausbildung für den Kriegsdienst mit der Waffe und zum aktiven Dienst selbst herangezogen werden;
b) er kann zur Ausbildung und zum Dienst in der nicht-kämpfenden Truppe herangezogen werden, braucht also keine Waffen zu tragen;