Seit Über Zehn Jahren hat der Vorstand der Christlichen Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Pflegern, den Vorständen und Verwaltungsbeamten der Pflegeheime in aller Welt sich eingehend der Aufgabe gewidmet, Mary Baker Eddys Bestimmung für christlich-wissenschaftliche Pfleger besser zu verstehen. Die geistige Natur dieser Tätigkeit — das stille Wachehalten, das Hegen und Fördern und die mit Geschick geleistete Hilfe für diejenigen, die sich um Heilung allein auf das göttliche Gemüt verlassen — nimmt einen besonderen Platz ein in unserem Kirchenhandbuch, das von Mrs. Eddy verfaßt wurde, und wird dadurch vor dem Einfluß menschlicher Meinungen und konventioneller Medizin geschützt.
Die Gesetze der meisten US-Bundesstaaten und vieler Länder, auch die staatliche Krankenversicherung der USA für Senioren, schreiben vor, daß öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Gesundheit von einer gesetzlich anerkannten Körperschaft überprüft oder akkreditiert werden müssen. Viele Jahre lang hat Die Mutterkirche diese Funktion für die Pflegeheime der Christlichen Wissenschaft ausgeübt.
Nach langen Überlegungen und viel Gebet hat der Vorstand 1993 beschlossen, die Rolle der Kirche bei der Akkreditierung und Überprüfung dieser Pflegeheime aufzugeben, um sich mehr auf den christlich-wissenschaftlichen Pfleger zu konzentrieren, wie er von Mrs. Eddy in Artikel VIII Abschnitt 31 im Handbuch Der Mutterkirche beschrieben wird. Diese Satzungsbestimmung wendet sich an das Kirchenmitglied, das die Eignung als Pfleger erwirbt, und beschreibt die Norm und die Voraussetzungen für die praktische Pflegetätigkeit.
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