Es geschah auf einer Nachtfahrt von Paris nach Berlin auf der Autobahn. Es herrschte Nebel und mein Wagen kam auf Glatteis ins Schleudern. Er prallte gegen die Leitplanke und blieb stehen. Meine drei Freunde und ich konnten den Wagen schnell verlassen und uns in Sicherheit bringen. Im nächsten Augenblick fuhr ein anderes Auto auf meinen Wagen auf. Beide Autos erlitten Totalschaden. Glücklicherweise ist keinem der Beteiligten auch nur ein Haar gekrümmt worden, obwohl die fünf Mitfahrer in dem auffahrenden Wagen noch nicht einmal angeschnallt waren.
Die Polizei erklärte bei der Unfallaufnahme, dass der andere Fahrer mich beschuldigte, weil mein Fahrzeug ungesichert und ohne Licht für ihn nicht zu erkennen gewesen sei. Ich erklärte hingegen, dass ich das Fernlicht und die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte. Der Polizist riet mir, ich solle mir in Berlin einen Anwalt nehmen.
Dies tat ich auch. Der Anwalt erklärte mir, dass er nicht an meiner Ehrlichkeit zweifeln würde. Dass aber andererseits mir diese Ehrlichkeit auch nichts nutzen werde, da vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen werde. Im Wesentlichen sagte er zu mir: »Das ist halt eine ärgerliche Situation. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass die Warnblinkanlage eingeschaltet war, sieht es schlecht für Sie aus. Das Einzige, was Ihnen helfen könnte, ist ein technisches Gutachten. Aber ob Ihnen das etwas hilft, ist ungewiss.« Zum Schluss sagte er: »Das kann für Sie eine quälende Zeit werden, bis es zum Prozess kommt. Nehmen Sie es nicht zu tragisch.«
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