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„Kein Monopol”

Aus der Januar 1914-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Sehr nahe verwandt mit der Vorstellung, daß eine gewisse Person „der ausübende Vertreter” an einem Ort sei, ist die falsche Anschauung, daß jemand, der einmal Patient von Herrn A oder Frau B gewesen ist, für immer an diese ausübenden Vertreter gebunden sei und die heilige Pflicht habe, wegen etwaigen weiteren Beistandes sich nur an Herrn A bzw. Frau B zu wenden. Und diesen beiden Vorstellungen sehr ähnlich ist eine dritte, nämlich, daß Herr C oder Frau D „der Lehrer” an einem bestimmten Ort sei, und daß Leute aus diesem Ort, welche Klassenunterricht haben wollen, sich nicht an einen auswärtigen Lehrer wenden dürften. Offenbar haben wir es hier mit einer Vorstellung von Eigentumsrecht zu tun, die einer falschen Anschauung vom Menschen entspringt, nach welcher der Mensch einem andern Menschen verantwortlich ist, anstatt seinem Schöpfer.

Daß diese falschen Begriffe von des Menschen Beziehung zu seinem Nebenmenschen da und dort zutage treten, ist sehr zu bedauern, denn sie liegen größtenteils den persönlichen Reibungen zugrunde, die das Wachstum der Kirchen und ihrer einzelnen Mitglieder hindern. Wenn dieser unerhörte Persönlichkeitsbegriff nun vollends in solchen Worten Ausdruck findet wie: „Herr E wird nicht gesund werden, bis er wieder zu mir kommt”, oder: „Frau F wird leiden müssen, bis sie mich als ‚den Lehrer‘ oder ‚den Vertreter‘ dieses Feldes anerkennt”, dann ist es höchste Zeit, ernstlich nachzudenken und zu den Grundsätzen der Christlichen Wissenschaft zurückzukehren. Weder in unserm Kirchenhandbuch noch in Mrs. Eddys Schriften ist irgendetwas zu finden, was einer solchen irrigen Denkweise als Grundlage dienen könnte. Im Artikel VIII, Abschnitt 30 unsres Kirchenhandbuchs heißt es ausdrücklich, daß in dem Heilungswerk der Christlichen Wissenschaft „kein Monopol” bestehen darf. Ferner macht es Mrs. Eddy im Artikel XXX, Abschnitt 7, jedem Mitglied der Kirche zur Pflicht, der Welt zu beweisen, „daß die Christliche Wissenschaft die Kranken rasch und völlig heilt.”

Ein jeder, der die Grundsätze der Christlichen Wissenschaft einigermaßen versteht und die „mitfolgenden Zeichen” aufweisen kann, die ein Beweis der Echtheit seines Verständnisses sind, hat das Recht, das Heilungswerk zu betreiben, und niemand darf ihn daran hindern, am allerwenigsten ein Christlicher Wissenschafter. Mrs. Eddy erklärt in Wissenschaftund Gesundheit (S. 37): „Es ist möglich, ja es ist die Pflicht und das Vorrecht eines jeden Kindes, Mannes und Weibes, dem Beispiel des Meisters durch die Demonstration der Wahrheit und des Lebens, der Gesundheit und der Heiligkeit, in einem gewissen Grade zu folgen.” Es wird wohl wenige Orte geben, wo ein hilfsbereiter und fähiger Wissenschafter nicht früher oder später durch einen Fall dringender Not in das Heilungswerk hineingenötigt wird. Je eher die Christlichen Wissenschafter zur Erkenntnis ihrer persönlichen Verantwortungen gegenüber dem Werk der Verbreitung des heilenden Evangeliums erwachen, desto mehr gewinnen sie durch eignes Wachstum, welches stets das natürliche Ergebnis der Demonstration ist, und welches wiederum denen zugute kommt, die sich an sie wenden, um von den Banden der Sünde und Krankheit befreit zu werden.

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