In einigen Zweig-Kirchen ist die Frage entstanden, ob Personen, die das Amt eines Lesers drei Jahre lang innegehabt haben, zu diesem Amt wiedererwählt werden dürfen. Der Vorstand Der Mutter-Kirche, dem diese Frage zur Entscheidung vorgelegt worden ist, möchte darüber folgendes sagen: Das Handbuch Der Mutter-Kirche enthält keine Satzung zur Regelung der Amtszeit oder Wählbarkeit der Leser in den Zweig-Kirchen.
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