In einigen Zweig-Kirchen ist die Frage entstanden, ob Personen, die das Amt eines Lesers drei Jahre lang innegehabt haben, zu diesem Amt wiedererwählt werden dürfen. Der Vorstand Der Mutter-Kirche, dem diese Frage zur Entscheidung vorgelegt worden ist, möchte darüber folgendes sagen:
Das Handbuch Der Mutter-Kirche enthält keine Satzung zur Regelung der Amtszeit oder Wählbarkeit der Leser in den Zweig-Kirchen. Da sich aber unsre Führerin, Mrs. Eddy, in den Aufsätzen: „Words for the Wise“ [„Ein Wort an die Verständigen”] und „Afterglow“ [„Nachglühen”] in „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ (S. 250) über diese Frage deutlich geäußert hat, so sollte die Lösung nicht schwer sein. Der Zweck dieser Aufsätze erscheint uns klar. Wir erblicken in ihnen den Rat, das Amt eines Lesers nicht länger als drei Jahre von ein und derselben Person versehen zu lassen. Auch ist es unsre Meinung, daß es der Absicht, die diesem Rate zugrundeliegt, nicht entspräche, wenn jemand, der drei Jahre oder länger als Leser gedient hat, zum Ersten oder Zweiten Leser wiedererwählt würde, sollte dies auch erst nach Ablauf einer Zwischenzeit geschehen.
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