Bei der Redaktion unsrer Zeitschriften gehen des öfteren Briefe ein, aus welchen ersichtlich ist, daß da und dort in neugegründeten oder kleineren Zweig-Gemeinden Ungewißheit darüber herrscht, ob außer dem regelmäßigen Morgengottesdienst noch ein Nachmittag- oder Abendgottesdienst abgehalten werden sollte. Manche scheinen zu glauben, es sei nur dann ein zweiter Gottesdienst nötig, wenn der erste so überfüllt ist, daß etwas getan werden muß, um denen entgegenzukommen, die gerne die Kirche besuchen möchten. Andre hingegen sind der Ansicht, daß ein zweiter Gottesdienst überhaupt aus Rücksichten der Gastfreundschaft nötig sei, da am Nachmittag oder Abend Leute kommen würden, die des morgens entweder nicht kommen können oder die Kirchen andrer Konfessionen besuchen wollen.
Es steht der Redaktion nicht zu, diese Frage zu entscheiden, und da Die Mutter-Kirche kein Statut hat, welches es einer Kirche zur Pflicht macht, einen zweiten Gottesdienst abzuhalten, so ist es wohl das richtige, wenn sich die Zweig-Kirchen in diesem Punkte den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen anpassen. Tatsache ist jedoch, wie geltend gemacht wird, daß es in den größeren Städten viele Leute gibt, die es unbequem finden, den Morgengottesdienst zu besuchen, die aber gerne am Nachmittag oder Abend kommen würden; ferner, daß von diesen eine große Anzahl Mitglieder andrer Kirchen sind, deren Morgengottesdienst sie nicht missen möchten. Hieraus dürfte sich die allgemeine Regel ergeben, daß die Nachmittag- oder Abendgottesdienste nicht sowohl als Abhilfe bei überfüllten Räumen anzusehen sind, sondern eher als eine weitere Gelegenheit, das heilende Evangelium der Christlichen Wissenschaft allen mitzuteilen, die es hören wollen. Auf Grund solcher Rücksichten sind die meisten Kirchen in den größeren Städten zu der Überzeugung gekommen, daß es sich lohnt, selbst dann einen zweiten Gottesdienst abzuhalten, wenn es beim Morgengottesdienst nicht an Raum fehlt. Ob dies in Ortschaften und kleineren Städten zutrifft, darüber muß die Erfahrung und das gesunde Urteil derer entscheiden, die an Ort und Stelle sind.
Auf Seite 322 von „Miscellaneous Writings“ sagt unsre verehrte Führerin: „Ihr habt euern dualistischen und unpersönlichen Pastor, die Bibel und Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift; und das Leben, das diese geben, die Wahrheit, die sie veranschaulichen, die Liebe, die sie beweisen, ist der große Hirte, der seine Herden weidet und sie ‚zum frischen Wasser‘ führt.” Die gottesdienstlichen Versammlungen haben vor allem den Zweck, Gott in einer Weise und zu einer Zeit zu verehren, die dem Bedürfnis der größten Anzahl entspricht; und da schon so viele Menschen bezeugt haben, daß sie während der Gottesdienste in den Kirchen der Christlichen Wissenschaft von Krankheiten geheilt und geistig erhoben worden sind, so erscheint es nicht weise, die Zahl der Gottesdienste zu beschränken. Wenn eine Kirche auf Christus gegründet ist und das ganze Evangelium Predigt, welches der Meister predigte und veranschaulichte, so wird sie durch jeden Gottesdienst Gutes wirken. Für Vereinigungen, die sich in einem gemieteten Raum versammeln, mag es nicht tunlich sein, am Sonntag zwei Gottesdienste abzuhalten. Warum aber manche Gemeinden, die ein eignes Kirchengebäude haben, sich auf einen Gottesdienst beschränken, ist schwer verständlich, es sei denn, lokale Verhältnisse bedingen dies.
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