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Eine schützende Mauer

Aus der Juni 1916-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es ist sehr erfreulich, daß im Verlaufe der Zeit die großen wissenschaftlichen Entdeckungen, die Mrs. Eddy bereits vor vier Jahrzehnten verkündete und die seitdem so bitter angegriffen worden sind, eine nach der andern Anerkennung gefunden haben. Auf großen Umwegen und durch komplizierte Folgerungen sind viele hervorragende Naturforscher zu Schlüssen gelangt, welche die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft schon vor vielen Jahren erreicht hatte, und zwar geschah es bei ihr nicht auf dem Wege materieller Forschung, sondern durch die geistige Erkenntnis der Bedeutung des Wortes Gottes. Und was sie der Welt als Wahrheit darbot, hatte sie werktätig bewiesen.

So sagen die Mediziner jetzt seit mehreren Jahren frei und offen, Zorn, Ärger und ähnliche Regungen erzeugten ein Gift, das den Körper ebenso beeinflusse wie der fortgesetzte oder übermäßige Gebrauch von Betäubungsmitteln und sonstigen Medikamenten. Unlängst wurde vor Gericht ein Fall verhandelt, in dem diese Anschauung in neuer Gestaltung erschien. Der Spruch der Geschworenen lautete dahin, daß der Zustand, welcher mit dem Tode geendet hatte, „durch mentalen Angriff” geschaffen worden sei, mit andern Worten, durch unablässiges Nörgeln. Mrs. Eddy hat dargetan, wie ein gestörter Gedankenzustand Körper und Geist beeinflußt; aber sie gibt den, der unter dieser Störung leidet, nicht seinen Vorstellungen preis, sondern hilft ihm, indem sie ihm zeigt, wie man beweisen kann, daß das Böse weder Raum noch Macht hat. Sie lehrt, daß der Zustand gehoben wird, wenn man den Irrtum, den gestörten Gedanken, austreibt, der am Körper zum Ausdruck gekommen ist, und daß man zu diesem Zweck „das sterbliche Gemüt durch die unsterbliche Wahrheit beruhigen und belehren” muß (Wissenschaft und Gesundheit, S. 415).

Der obenerwähnte Gerichtsfall ist insofern von Interesse, als er die Tatsache hervorhebt, daß unsre Gerichte im allgemeinen noch nicht den Grad des Fortschritts erreicht haben, wo die Notwendigkeit erkannt wird, auch mentale Angriffe in Betracht zu ziehen. Aber schon ein einziger Fall, wo dies geschehen ist, berechtigt zu großen Hoffnungen, denn er läßt erkennen, wie die Menschheit sich immer mehr bewußt wird, daß solche Angriffe, wenn sie mit Vorbedacht gemacht worden, in die gleiche Rubrik gehören wie physische Angriffe, und daß sie seitens der Gerichte demgemäß erledigt werden sollten.

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