Quellenangabe wörtlich angeführter Stellen Die Einsender von Aufsätzen, Gedichten und Zeugnissen als Beiträge zu den Zeitschriften werden gebeten, die Quelle aller in ihrer Einsendung vorkommenden wörtlich angeführten oder nur angedeuteten Stellen anzugeben. Nicht nur der Name des Verfassers und des Werks, dem die Anführung entnommen ist, sondern auch das Kapitel und die Seite sollten bezeichnet sein.
Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen
Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.
